Gastronomie: Rechnung auf Notizblock. Was sagt das Finanzamt?

8 Antworten

@  stinkwanze

weiß zwar jetzt nicht, warum Du die Frage nochmals hoch geholt hsat, denn es gibt ja viele sehr kompletente Antworten. 

Nun, wenn man in einem Gasthaus oder in einem Restaurant sitzt und bezahlen möchte, heißt es meistens "Bezahlen bitte" oder halt "bitte die Rechnung"... In den meisten Fällen wird dann auf einem normalen Zettel die Beträge addiert und gut ist... Die Kunde, welche einen Beleg benötigen, sagen das bestimmt und hier gibt es auch nie Probleme. Wenn Du Dir mal den Spaß machst und Dich richtig umschaust, dann siehst Du eine Registrierkasse, dort wird jedes Getränk und jedes Essen eingegeben und übrigens auch bei der Steuererklärung angegeben... 

So viel zu dem Thema, ist es eigentlich rechtens und wird es so vom Finanzamt akzeptiert...

Übrigens die Finanzbeamten sind so clever und merken sofort, wenn ein Gasthaus 5.000 Liter Bier kauft und nur 2.000 verkauft...  ;-)

Wenn die Gäste damit zufrieden sind, ist das natürlich rechtens. Allerdings werden die Gäste dann ein Problem mit dem Finanzamt bekommen, wenn sie die so dokumentierten Bewirtungskossten steuerlich geltend machen wollen.

Seit ca. 20 Jahren gilt die Regel, dass eine Bewirtungsrechnung nur dann als Betriebsausgabe verbucht werden darf, wenn die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, zu denen gehört u.a. maschinell erstellt und mit einer Registriernummer versehen.

Diese Vorschrift ist allgemein bekannt (BMF-Schreiben vom 21.11.1994) und wenn das juristisch angreifbar wäre, hätte es in den zwanzig Jahren längst jemand gemacht.

Ob die Gäste einen Rechtsanspruch gegen den Wirt haben auf Ausstellung einer finanzamtskonformen Rechnung wäre auch eine interessante Frage. Aber die werden im Streitfall nicht klagen, sondern das Lokal zukünftig meiden.

Ich kenns nur so: diese handschriftliche "Rechnung" gibts halt,w enn keine Quittung benötigt wird. Ist auch nicht detailiert, ist eben einfach nur 1x1.

Sehe aber auch bei den Gasthöfen, die ich aufsuche: die bonen das schon in die Kasse.

bei den Gasthöfen kann man auch eine Rechnung kriegen, die allen Anforderungen entspricht- man soll es nur bitte vorher sagen und sie machen das eigentlich erst bei "größeren" Aktionen. 

ehrlich gesagt wollebn doch auch die meisten, die abends mal ihr schnitzel und ein Halbes genossen haben, gar keinen Bon oder Bewirtungsrechn ung.

Das "nette" ist (ich mag unseren Wirt gerne und find ihn da töfte): als am Nachbartisch mal eine Gruppe das keifen anfingf, sie hätten gar nicht.. und sie würden nicht.. da hat sich der gute Mann einfach mal den Bon für den Tisch ausgedruckt, gibg dann alles durch- Sie hatten das Krenschnitzel mit Bratkartoffeln, Sie hatten.. und die Weinschorle.. upsi, plötzlich hatten sich die Leute einfach nur vertan, alles klar.. im Weggehen hör ich sie noch reden "mist, dass der das so genau".. ich fands super, denn das zeigt mir doch, der Wirt weiss mal genau,w as läuft und er handhabt alles richtig.)

Er, der Wirt sagte nachher nur: ah, so was gibts immer mal wieder, da brauchst Di net drüba aufgregen- zeigst ihnen halt, dassde korrekt bist und gut is.

(mir hätt ja auf der Zunge gelegen, kommt bloss nicht w ieder)

Dem Finanzamt ist es egal, ob der Wirt eine Rechnung schreibt oder nicht, solange er seine Einnahmen ordnungsgemäß versteuert. Wenn du als Gast ein Quittung/Rechnung forderst, hast duje doch ein Anrecht auf einen vollständigen Beleg mit Unternehmerangaben (Name, Adresse, Steuernummer), ausgewiesene USt. und bei höheren Beträgen auch deinem Namen/Firmennamen. Das kann natürlich auch alles handschirftlich sein.

Wenn der Gast keine Quittung oder Rechnung erwartet, dann ist das natürlich in Ordnung. Von der steuerlichen Seite brauchen Unternehmen keine Rechnungen zu schreiben. Oder andere Unterlagen über die Einnahmen. Allerdings und das klingt wie ein Widerspruch, haben sie sicher zu stellen, dass alle Einnahmen versteuert werden.

Das kann dadurch erreicht werden, dass die Einnahmen in der Geldbörse nach dem Service gezählt werden, Wechselgeld natürlich nicht mitzählen ;-). Oder alles Geld kommt in eine Geldkassette und dort wird gezählt.

Auf der Seite der Gäste ist das schwieriger. Privates mal außen vor gelassen.

Während einer Geschäftsreise hat man Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen. Die würden mit einer Quittung (Name Anschrift des Leistenden Wirts) ausreichend versorgt werden. Denn so können ggf. höhere Beträge abgerechnet werden. Erfüllt die "Quittung" die Bedingungen zum Vorsteuerabzug, kann der Unternehmer die Umsatzsteuer wieder bekommen.

Geht jemand mit seiner Belegschaft zum Essen kommt es auf die Höhe an, ob er eine vollständige Rechnung benötigt. Grundsätzlich würde ich mal sagen ja.

Die Abgrenzung ist etwas haarspalterisch, wenn man sich so allgemein darüber unterhält.

Da wäre ja auch noch ein besonderer Arbeitseinsatz, wie Überstunden und der Chef lässt für eine Pause was vom Bringdienst kommen.

Am Schlimmsten sind die Vorschriften Bewirtungen. Die Kassenausdrucke haben nicht nur die Essen und Getränke (2 Brause, 1 Kaffee, 5x Currywurst zu enthalten), das ist in der Kasse zu speichern! Die Teilnehmenden müssen durch Gastgeber aufgeschrieben werden und den Anlass hat man auch zu vermerken. Bewirtung reicht natürlich nicht. Es muss angemessen zu den Geschäften sein, die man miteinander tätigt.

Wie immer deutsches Recht. Eine Frage 10 Meinungen ;-)