Kinderbetreuungskosten in der OGS erkennt das Finanzamt nur an , wenn diese nach Betreuungsarten aufgeschlüsselt werden?

1 Antwort

Wenn ich das richtig sehe, bietet die OGS neben der Schule und der Hausaufgabenbetreuung auch Mittagessen an.

Und die Verpflegung gehört mit Sicherheit nicht zur Kinderbetreuung.

Also muss dieser Teil aus den Beiträgen herausgerechnet werden.

Und was für Einsprüche hast Du eingelegt?

Einsprüche sind nämlich nur möglich gegen Steuerbescheide und nicht gegen die Aufforderung, Einzelnachweise zu erbringen.