Gasanlage defekt - muss Vermieter für Elektroheizung sorgen?
Hallo Leute,
bei uns im Haus wurden mehrere Lecks in der Gasleitung festgestellt, weshalb die Stadtwerke die Gasanlage gesperrt und verplombt haben. Mehrere Fachkundige waren vor Ort und haben angemerkt, dass ein gewisser Schwellenwert (5l Gas/Stunde) überschritten sei. Deshalb müssen im ganzen Haus (schlecht isolierter Altbau, um 1900 rum; Gasanlage uralt und länger nicht gewartet) die Leitungen neu verlegt werden, was mindestens 2 Wochen in Anspruch nehmen wird. In Anbetracht der Jahreszeit haben wir selbstverständlich eine Mietminderung angekündigt. Im Haus wohnen derzeit 6 Parteien, darunter eine Familie mit einem 4- und einem 10-jährigen Kind. Heizen ist überhaupt nicht möglich, warm duschen ebenfalls nicht. Drei Mietparteien können nicht kochen. Meine Frage ist folgende: Ist der Vermieter unter diesen Umständen dazu verpflichtet (gesetzlich, bzw. durch Gerichtsbeschluss mit Verweis), den Mietern Elektroheizungen und ggf. Elektrokochplatten zur Verfügung zu stellen? Ist er darüber hinaus noch zu weiteren Leistungen verpflichtet (Hotel o.ä.)?
Vielen Dank für eure Antworten!
6 Antworten
Hallo,
hier hat der Vermieter für mein rechtsempfinden die Schäden und den damit verbundenen Heizungsausfall billigend in Kauf genommen.
Auf jeden Fall ist er verpflichtet den Mietern eine warme Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Mieter haben sogar das Recht die Miete bis zu 100 % zu mindern. Davon kannst du die auch locker selbst einen Heizlüfter kaufen und 2 Wochen mit Strom heizen.
Doch bei Mietminderung müssen ein paar Dinge unbedingt beachtet werden. Deshalb solltest du dich lieber über den Mieterverein oder einen Anwalt beraten lassen.
Ich habe dir mal einen Link kopiert. Auf der Seite kannst du alles über deine Rechte nachlesen.
Günstig wäre natürlich auch wenn mehrere Mieter sich an den Mieterverein oder Anwalt wenden als jeder alleine.
Hier mal der Link zum Thema:
http://www.refrago.de/Welche_Rechte_habe_ich_als_Mieter_wenn_die_Heizung_ausfaellt.frage1.html
Und natürlich müsst ihr dem Vermieter zuvor die Möglichkeit geben den Mangel abzustellen.
Nein, der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet euch Elektroheizungen zu stellen aber er muß so schnell wie möglich dafür sorgen das ihr wieder Heizen könnt. Nur wenn die Wohnungen unbewohnbar sind muß er für Ersatz sorgen. Ladet doch mal die Lokalpresse zu euch ein, das kann solche Arbeiten beschleunigen. Ihr bekommt bestimmt auch Elektroheizungen angeboten. Damit müßt ihr aber vorsichtig umgehen um eure Elektroinstallation nicht zu überlasten. Nicht das das Haus noch abbrennt. Gut organisiert sollten in 4 Tagen neue Gasrohre verlegt sein so das ihr wieder heizen und kochen könnt. Die wieder zu verputzen und zu renovieren kann dann noch mal eine Woche dauern.
Sorry, der Kommentar gehört zu "diroda" Ich habe keine Ahnung weshalb die immer wieder wo anders landen.
Das siehst du aber leider ganz falsch!
Der Mieter ist sogar berechtig die Miete bis auf 100% zu mindern.
Der Vermieter hat durch nicht durchgeführte Wartung der Heizungsanlage den Ausfall billigend in Kauf genommen.
Das die Heizung nicht erst im Sommer den Geist aufgegeben hat, kann man wohl kaum den Mietern anlasten.
Unter dem folgenden Link kannst du auch noch mal alles nachlesen.
Auch Mieter haben Rechte - Und eigentlich ganz schön viele!
Da steht nichts davon das der Vermieter Elektroheizungen stellen muß. Das war nämlich die eigentliche Frage. In meiner Antwort habe ich doch geschrieben das der Vermieter so schnell wie möglich dafür sorgen muß das sie wieder Heizen können. Wenn die Wohnungen unbewohnbar sind muß er für Ersatzwohnungen sorgen im schlimmsten Fall ein Hotel bezahlen.
Für Heizungen muss der Vermieter sorgen. Kochplatten weiß ich nicht.
Welcher Art die Heizung ist, kann nicht eingefordert werden. Jedoch ist der Vermieter verpflichtet, die Zumutbarkeit der Temperatur zu gewährleisten.
Kurze Antwort: Ja, Ja, Ja und Ja! Der Vermieter hat für den ordnungsgemäßen Zustand der Gebäude und Anlagen zu sorgen. Ihr könnt ihm die Miete mindern, Schadenersatz verlangen und von ihm Heizmöglichkeiten fordern. Aber dazu empfehle ich ganz dringend die Hilfe eines Fachanwaltes oder eines Mietervereins in Anspruch zu nehmen, denn das Thema ist ein Minenfeld, durch das Ihr nicht allein durchfinden werdet! Aber in dem Fall wie dem Euren, würde ich mir schleunigst eine neue Wohnung suchen, denn wenn er das Gebäude so vernachlässigt, was kommt dann als Nächstes? Wollt Ihr Euch einen langwierigen Kleinkrieg antun? Viel Glück und Erfolg! Vielleicht kannst Du mal mitteilen, wie es sich entwickelt?
In welchen Gesetzen soll das stehen? Ich kenne sie nicht.
Es gibt lediglich das Gesetz, das der Vermieter die vermietete Wohnung in vertragsgemäßem Zustand halten muss. Tut er das nicht, sondern ist die Wohnung nicht vertragsgemäß, kann entsprechend die Miete gemindert werden. Ist eine Wohnung gar (vorübergehend) unbewohnbar, muss er ggf. auch Schadensersatz leisten.
Beim Begriff Schadensersatz ergibt sich, dass der/die Geschädigte/n den Schaden möglichst gering halten müssen. Beide, also Vermieter und Mieter haben deshalb ein Interesse daran, einen Schaden gering zu halten.
Daraus leitet sich dann ab dass, das Stellen von Elektroheizungen und Elektrokochplatten deutlich günstiger sein kann, als ersatzweise Hotelübernachtungen, wenn es auch vielleicht ein günstiges Hotel wäre.
Also nochmals: Die Pflicht zur Stellung von Elektroheizungen oder -kochplatten steht in keinem Gesetz.
Due widersprichst Dir selbst. Hast Du das schon bemerkt?
Falsche Antwort! Der Vermieter ist verpflichtet! Er hat zu gewährleisten, dass der Gebrauch der Mietsache uneingeschränkt möglich ist. Kosten die dadurch entstehen, muss er selber tragen.