Sanitäranlage kaputt Vermieter will nicht unverzüglich den Notdienst rufen was tun?

4 Antworten

... wo liegt das Problem, wenn einer kann und die anderen dort nicht wollen?

Und wie geht das, nach einem Anruf ist alles wieder frei?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich selbst bin kein Anwalt und mußte auch erst Google bemühen. Ob eine "Notlage" vorliegt, ist schwer zu beurteilen. Nach meiner Meinung schon, denn alle Mieter müssen ja mal ihre Notdurft verrichten und können schlecht bei einem Mieter aufs Klo. Außerdem kann nach Klospülung das Wasser in die Wohnung eindringen, wenn es nicht ablaufen kann und überläuft. Allerdings müßtest Ihr Euch mal die Frage stellen, warum bei einem Mieter das WC nicht verstopft ist. Hat einer der anderen Mieter evtl eine Sammelleitung verstopft, die vor dem Abgang des löetzten Mieters liegt ? Dann haftet dieser, wenn man ihm diese Schuld nachweisen kann.

Meines Erachtens könnt Ihr einen Notdienst rufen, müßt den aber erst mal selber zahlen. Das Geld könnt Ihr (wenn kein Eigenverschulden vorliegt) vom Vermieter zurückholen. Wichtig : Ihr braucht ein Reparaturprotokoll des Handwerkers, der darin belegt, dass bauliche oder ähnliche Ursachen zur Verstopfung geführt haben (dass Euch also keine Schuld trifft).

Hier mal Ausschnitt Text 1 :

"Ein Klempner macht also durchaus Sinn!

Aus rechtlicher Sicht kann es folglich durchaus Sinn machen einen Klempner zu rufen. Besonders wenn Sie wissen, dass die Ursache nicht von Ihnen stammen kann, können Sie ruhig einen Klempner Notdienst kontaktieren. Sie werden zwar die Rechnung sofort selber zahlen müssen, können aber die entstandenen Kosten dem Vermieter weiter verrechnen. Achtung: Sie dürfen die Kosten nicht einfach der nächsten Miete abziehen, sondern müssen die Rechnung mit einer Quittung an den Vermieter senden.

Tipps, damit der Eigentümer zahlen muss

Um im Fall einer verstopften Toilette zu erreichen, dass der Vermieter zahlt, sollten Sie den Klempner um ein Protokoll bitten. Der Klempner soll belegen was aus seiner Sicht die Verstopfung verursacht hat. Falls die Ursache nicht direkt auf Sie zurückzuführen ist, kann der Vermieter die Kosten nicht auf den Mieter überwälzen. Bestehen Sie also immer auf einem Reparatur Protokoll, welches die Ursache deklariert."

Hier ein Link zur Thematik :

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abfluss.htm

Sowas ist ein Notfall und muss vom Vermieter bezahlt werden.

Jeder Handwerker hat für sowas einen Notdienst, der Geizkragen will nur sparen! Ja, er ist verpflichtet!

... seit wann haben die das und wo steht das, dass die das haben müssen?

Bei Fällen wie Heizungsausfall oder Verstopfungen ist es für gas-Wasser-Sch..... Spezialisten win Notfall,.... Berufsehre und Bg!