Wie lange muss ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung aufbewahren?

6 Antworten

Wann wurde das Haus verkauft? 2015 oder 2016?

Wurde das Haus noch 2015 verkauft (Eigentumsübergang in 2015 - nicht Ende 2015), so ist der Käufer für die Abrechnung verantwortlich. Vermutlich hat dieser auch die ganzen Unterlagen.

Wurde das Haus aber erst mit Eigentumsübergang in 2016 verkauft, ist der frühere Eigentümer für die Abrechnung 2015 verantwortlich.

Du hast vermutlich jeden Monat für die Betriebskosten voraus bezahlt und erwartest ggf. eine Rückzahlung für 2015. Diese kannst Du natürlich weiterhin fordern. Da ist noch nichts verjährt.

Wenn aber der ehem. Vermieter nun behauptet, er könne die Abrechnung nicht machen, weil er keinerlei Unterlagen mehr hat, bist du fein raus. Unsere Gerichte gehen davon aus, dass ein Vermieter eine Jahresabrechnung über die Betriebskosten machen muss, wenn er Vorauszahlungen verlangt hat. Kann er jedoch keine Abrechnung machen, gab es wohl keine Betriebskosten und somit entfällt jegliche Grundlage für den weiteren Einbehalt der Vorauszahlungen. Sie sind somit komplett zurück zu zahlen.

Sollte es genau so jetzt bei Dir sein, schreibe ihn per Einwurf-Einschreiben an. In etwa so:

Sehr geehrter Herr xy,

wie Sie mir mitteilten, haben Sie keinerlei Unterlagen über angefallene Betriebskosten im Jahr 2015. Somit darf ich davon ausgehen, dass auch keine solchen Kosten angefallen sind und bitte Sie daher, alle an Sie geleisteten Vorauszahlungen des Jahres 2015 in Höhe von € ... bis zum <Frist> an mich zurück zu überweisen.

Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, lass das von einem Rechtsanwalt machen. Ich vermute, dass der Verkäufer sich dann ganz schnell mit seinem Käufer in Verbindung setzen wird, um sich die Unterlagen, die er vermutlich weiter gegeben hat, wieder zurück geben zu lassen. Und dann bekommst Du auch Deine Abrechnung.

Falls er aber leichtsinnigerweise alle Belege schon entsorgt hat, wirst Du Deinen Anspruch auf die Rückzahlung auch durchsetzen können.

Hallo. Können Sie mir helfen ? Ich wohne in einer Mietwohnung . Die sanitärartikel wie Dusche , Wc sind veraltet, ca von 1985. Als ich hier einzog hatte ich alles reklamiert. Ohne Erfolg. Ständig mussten klempner herkommen wg verstopfter Toilette und Waschbecken in der Küche. Die klempner usw meinten das ist alles veraltet .Ich bin sehr gepflegt und habe auch noch siebe vor dem Auslauf. Mitte März rief ich erst den Hausmeister an , weil aus diesem rohr an der toilette wo das wasser reinläuft um zu spülen, es runtertropfte auf den Boden .es ist ein altes stand WC .War wohl nur etwas undicht an der manschette dem alten rohr . Ich rief den hausmeister an und er die Verwaltung . Die schickten mir darauf hin einen klempner. Nun bekam ich eine Rechnung von über 50 € den betrag überweisen soll und so steht es für kleinreparaturen im Vertrag . Ich soll jetzt quasi für eine Dichtung die sicher schon spröde ist 50 € bezahlen. Es ist eine uralt toilette und für die rohre kann doch der Mieter nix. Wie geschrieben es ist alles verAltet hier. Das Wc wohl über 30 Jahre alt. Als ich hier einzog war alles dreckig und die Toilette von innen so schwarz , hab 1000 mal alles immer wieder versucht zu reinigen. Eine neue Toilette sie gab es nicht. Ich würde gern wissen , ob ich für ein tropfendes rohr aufkommen muss , obwohl es Verschleiß ist und ich da nichts für kann. Die Verwaltung hatte den klempner beauftragt. Es geht um dieses dünnere Rohr wo das Wasser ins Klo gespült wird. Kann mir umd was dazu sagen? Bin ich für den Verschleiß und die Röhre verantwortlich? MfG und danke schon mal

@Sunlight11

Kleinreparaturen gelten nur bei Teilen, die Du in täglichem Gebrauch hast, also selbst anfasst. Das dürfte auf das Rohr wohl nicht zutreffen. Schick die Rechnung also mit entsprechendem Hinweis zurück.

Es ist nicht eindeutig erkennbar, ob noch gar nicht abgerechnet wurde oder du deine Abrechnung nicht mehr findest.

Wurde noch nicht abgerechnet, hast du rechtlichen Anspruch bis 31.12. 2018 auf Abrechnung.

Wurde abgerechnet und du hast Einwände, wäre dein Einspruchsrecht verfristet (Diese wärt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung).

Wenn du deine Abrechnung fristgerecht bekamst aber verschlampert hast, könnte der Vermieter aus seinem Archiv eine Kopie gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Aufbewahrungsfrist des Vermieters beträgt. m. W. 10 Jahre.

Der neue Eigentümer nach dem Verkauf ist zuständig für die Abrechnung, nicht der alte.

Hallo. Können Sie mir helfen ? Ich wohne in einer Mietwohnung . Die sanitärartikel wie Dusche , Wc sind veraltet, ca von 1985. Als ich hier einzog hatte ich alles reklamiert. Ohne Erfolg. Ständig mussten klempner herkommen wg verstopfter Toilette und Waschbecken in der Küche. Die klempner usw meinten das ist alles veraltet .Ich bin sehr gepflegt und habe auch noch siebe vor dem Auslauf. Mitte März rief ich erst den Hausmeister an , weil aus diesem rohr an der toilette wo das wasser reinläuft um zu spülen, es runtertropfte auf den Boden .es ist ein altes stand WC .War wohl nur etwas undicht an der manschette dem alten rohr . Ich rief den hausmeister an und er die Verwaltung . Die schickten mir darauf hin einen klempner. Nun bekam ich eine Rechnung von über 50 € den betrag überweisen soll und so steht es für kleinreparaturen im Vertrag . Ich soll jetzt quasi für eine Dichtung die sicher schon spröde ist 50 € bezahlen. Es ist eine uralt toilette und für die rohre kann doch der Mieter nix. Wie geschrieben es ist alles verAltet hier. Das Wc wohl über 30 Jahre alt. Als ich hier einzog war alles dreckig und die Toilette von innen so schwarz , hab 1000 mal alles immer wieder versucht zu reinigen. Eine neue Toilette sie gab es nicht. Ich würde gern wissen , ob ich für ein tropfendes rohr aufkommen muss , obwohl es Verschleiß ist und ich da nichts für kann. Die Verwaltung hatte den klempner beauftragt. Es geht um dieses dünnere Rohr wo das Wasser ins Klo gespült wird. Kann mir umd was dazu sagen? Bin ich für den Verschleiß und die Röhre verantwortlich? MfG und danke schon mal

Für das (Kalender-)Jahr 2015 mussten die Nebenkosten doch spätestens bis zum 31.12.2016 abgerechnet und die Abrechnung dir zugegangen sein.

Wo sind denn deine Unterlagen?

Hast du keine Nebenkostenabrechnugn von 2015 bekommen? warum hast du sie nicht aufgehoben? wieso brauchst du sie? wenn du sie von dem Vermieter nicht bekommen hast, dann ist sie sowieso verjährt.

.... wo steht das, das mit der Verjährung?

@schleudermaxe

Die Nebenkostenabrechnugn für 2015 muss spätestens bis zum 31.12.2016 bei dir eingegangen sein. Danach ist sie hinfällig und verjährt. steht im Mieterschutzgesetz. kannste googlen steht überall, das heißt die Abrechnung für 2016 hätte spätestens bis zum 31.12.2017 bei dir eingehen müssen!

All das gilt allerdings nicht für posten die der Vermieter nicht vorhersehen kann, z.B. wenn er für das JAhr 2016 oder 2015 rückwirkend eine steuernachzahlung bekommt weil diese erhöht wurde. das darf er dir dann nachträglich in rechnung stellen, aber auch nur das!

ODER wenn es dem Vermieter aus nachweislich GUTEN GRÜNDEN unmöglich war dir diese Abrechnung eher zuzustellen.

Evtl hilft dir der Mieterbund was.

@AudiA489

Hier irrt der AudiA4 von 89:

Eine eventuelle Nebenkostenrückzahlungsforderung des Mieters verjährt erst nach Ablauf der ganz normalen Verjährungsfrist, also nach 3 Jahren.

Da der Vermieter 1 Jahr, also meinetwegen bis 31.12.2016 Zeit hatte, die Abrechnung zu erstellen und dies nicht fertig gebracht hat, hat nun der Mieter seinerseits 3 Jahre ab 1. Januar 2017 Zeit, die Abrechnung noch einzufordern. Ergibt sich daraus, dass der Mieter nachzahlen müßte, wäre diese jedoch verfristet. Würde sich aber eine Rückzahlung ergeben, muss diese der Vermieter noch zurück zahlen. Da ist noch längst nichts verjährt.

@bwhoch2

Ja das hat nichts mit irren zu tun, sondern kommt noch zusätzlich hinzu!

Kurz bedeutet das, Fordern darf er nichts mehr, aber zurückzahlen schon! Wenn der vermieter sich hier aber quer stellt, dann sollte er das mit hilfe eines Anwalts machen.

PS: der Audi ist nicht von 89 ;) sondern Nagelneu XD

.... wir müssen 10 Jahre lagern, so jedenfalls das Finanzamt.