Gartengrundstück wird nach Verkauf Bauland!?

4 Antworten

Die Nutzungsart im Grundbuch folgt der Eintragung im Liegenschaftsbuch der Katasterverwaltung. Vermutlich wird nach der Neuvermessung die Nutzungsart Gebäude-/Freifläche neu eingetragen worden sein. Diese erfolgt nach dem äußeren Anschein.

Was die Fläche wert ist, hat damit nichts zu tun. Hier werden 250 m² für einen gesonderte Bebauung wohl nicht ausreichend sein, sodaß man von einer Arondierungsfläche sprechen muss, die nicht den vollen Baulandwert erreicht.

Ob ein Grundstück Bauland ist oder nicht ergibt sich nicht aus der Nutzungseintragung im Grundbuch, sondern aus dem Baurecht (Bebauungsplan, § 34 BauGB u.ä.). Nutzungseintragungen im Grundbuch haben keine rechtliche Bedeutung.

Pech gehabt!!

Hallo,

die Bezeichnung im Liegenschaftskataster löst kein Baurecht aus, sondern ist lediglich ein Nachweis der derzeitigen Nutzung (nach einem gewissen vorgegebenen Schlüssel, hier: Wohnbaufläche).

Ob ein Baurecht besteht, kann man aus einem Bebauungsplan bei der Gemeinde entnehmen oder sich beim Bauamt schlau machen.

Auf Antrag und das Kostet Erschließung zum Bebauen