Neuer Nachbar will bauliche Veränderungen auf seinem Grundstück vornehmen!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nur mal als Kurzantwort - die qualifizierteren kommen sicher noch und du wirst deine Frage in einzelne aufspalten müssen:

  • Du kannst nicht auf ein Recht pochen, die schöne Aussicht zu geniesen, denn die hast du weder gekauft, noch gepachtet. Andere haben auch Rechte und die Kommune vermutlich ein Interesse an diesen. Dir müsste schon eine Ausrede einfallen, die der Gemeinde nützt.

  • Du kannst auch niemandem vorschreiben, wo er Fenster in sein Haus bauen darf und wann du dich belästigt fühlst. Wo soll da die Grenze sein? Zum Glück gibt es Gardinen.

  • Wenn er eine Lärm-, Geruchs- und Verkehrsbelästigung heraufbeschwört, kannst du sicherlich dagegen vorgehen, es sei denn, dein Grundstück liegt in einem Gebiet, das für derlei Aktivitäten vorgesehen wurde. Da würde ich einfach mal beim Amt vorsprechen.

  • was offiziell genehmigt wurde, ist erlaubt.

Frag auf der Gemeinde nach ob das alles zulässig ist bzw. wie ihr euch dagegen wehren könnt. Sollte es baurechtlich rechtens sein habt ihr keine Chance. Das ist aber von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

informiert euch auf euren bauamt. fenster zum nachbarn muss man sich je nach abstand u.as.w. zum teil genehmigen lassen.

die beiden gewächshäuser muss das bauamt genehmigen, ausserdem muss er einen grenzabstand einhalten.

zudem ist die frage ob die gewerblcihe nutzung so in ordnung ist.

seinen dachrinnenentwässerung muss er auf sein eigenes grundstück führen und zudem an seinen kanal anschliessen. so ist es zumindest bei mri im hessen.

zum teil kann das amt auch neubauten verweigern, wenn es die bebauungsdichte überschreitet.

abe rvergesst nciht, das es eine riesen umstellung für euch nahc 20 jahren ist und den besitzer nciht kennt, das ihr vorsichtig seid und angst habt

Bist du sicher, dass du hier eine verbindliche Antwort erhoffen darfst? Gehe zur Gemeinde und kläre alle Punkte dort.

Redet am besten einmal mit ihm.Aber wenn das nicht zu laut ist und ihr nicht Körperlichen schaden oder so bekommt darf er alles auf seinem Grundstück machen.