Gehört jemandem etwas weil es auf seinem Grundstück landet?

7 Antworten

Das ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Besitzer ist der Grundstückseigentümer, Eigentümer jedoch nicht. Der Eigentümer, also in diesem Fall das Kind, hat einen Herausgabeanspruch.

Nein. landet z.B. eine Drohne auf dem Grundstück des Nachbarn, erwirbt er dadurch nicht das Eigentum an der Drohne!

Der Nachbar ist zur Herausgabe der Drohne verpflichtet!

Hat die Drohne einen Schaden verursacht, kann er ggf. Schadenersatz verlangen.

würdest Du es auch für Dich beanspruchen, wenn über Nacht jemand Fässer mit Chemieabfall auf Deinem Grundstück abstellt ?

Das ist im BGB geregelt:

§ 867 Verfolgungsrecht des Besitzers

1Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstück gelangt, so hat ihm der Besitzer des Grundstücks die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten, sofern nicht die Sache inzwischen in Besitz genommen worden ist. 2Der Besitzer des Grundstücks kann Ersatz des durch die Aufsuchung und die Wegschaffung entstehenden Schadens verlangen. 3Er kann, wenn die Entstehung eines Schadens zu besorgen ist, die Gestattung verweigern, bis ihm Sicherheit geleistet wird; die Verweigerung ist unzulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

§ 985 Herausgabeanspruch

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

Nein, ist es nicht. Der Nachbar wird dadurch dass der Ball in seinem Garten landet Besitzer, weil er die unmittelbare Gewalt über den Ball hat; allerdings nicht zivilrechtlicher Eigentümer. Dementsprechend kann man gemäß 985 BGB als Eigentümer die Herausgabe des Balles verlangen.