Im Auto schlafen verboten?
Hallo. Ich habe letztens erfahren, dass wenn man sich eine Garage (bekanntlich viel billiger als die Wohnung) mietet und dort schlafen tut bzw sich wie in einer Wohnung einrichtet, dass es gesetzlich verboten ist, da gerage keine Wohnfläche ist sondern nutzflache. Ist in irgendeinem Gesetz geregelt. Hab den jetzt nicht zur Hand und auch kein bock zu suchen. Die, die ahnung haben wissen das schon (schließlich ist ja die Frage auch an diese gerichtet)
Jetzt die Frage, wenn man viel Rumreisen will (angenommen nur in Deutschland) und man sich das Geld sparen möchte (was ja die Wirtschaft nicht so gerne mag) und man dann in seinem großen Jeep immer übernachtet (nicht draußen zelten (hahah auch das ist verboten)), ist es denn erlaubt? Ich meine das Auto ist ja mein Eigentum und wenn ich dementsprechend parke (wo parken nicht verboten ist bzw die Parkgebühr von 5 Euro (statt 70 die Nacht im hotel) bezahle, regt sich dann kein Verbeamteter auf?
Ich habe zb schon oft gesehen, als ich von der Nachtschicht nach Hause fuhr, dass vorm Globus (parken kostenlos) nachts immer ein Wohnmobil steht. Da schlafen bestimmt welche. Wie ist denn das alles gesetzlich geregelt - mal die Frage an die Juristen unter euch
Liebe Grüße
9 Antworten
Eine Garage zu Wohnzwecken zu nutzen ist in der Tat verboten. Im Auto schlafen dagegen ist erlaubt. Allerdings nur "zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Du darfst also nicht am Straßenrand parken und dann mehrere Tage dort schlafen, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Verboten ist im selben Atemzug auch, sich während der Übernachtung einzurichten, also Stühle oder einen Sonnenschirm oder gar einen Grill aufzustellen - auch hier wieder: außer es ist ausdrücklich erlaubt. Dabei spielt es auch vom Grundsatz erstmal keine Rolle, ob du mit einem Wohnmobil oder einem PKW unterwegs bist.
Verboten ist das nicht.
Dann giltst du eben offiziell als obdachlos. Du kannst dich ja schlecht mit Adresse "Globus-Parkplatz" anmelden.
Deinem Arbeitgeber würde das sicher auch nicht gefallen, wenn er nicht weiß, wohin er dir die Post schicken kann.
Solange du einen Hauptwohnsitz irgendwo hast bei dem du Amtlich gemeldet bist kannst du das machen.
Nur wenn du keinen Wohnung hast bewegst du dich rechtlich in einer Grauzone.
ich habe nichts von Illegal gesagt. Sondern rechtliche Grauzone.
eine Garage ist kein Wohnraum. Du kannst im Auto, zum Beisiel auf einem Autobahn-Parkplatz schlfen, oder im Wohnwagen auf entsprechenden Parkplützen, aber nur max. (ich glaube) 12 Stunden.
man darf normalerweise in Deutschland überall da im Auto schlafen, wo das Parken auch erlaubt ist. Zur wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zum Beispiel.
Auf Autobahnrastplätzen ist das kein Problem, dort hast du Toilette, oder auch auf vielen "normalen" Autobahnparkplätzen.
Problematsich wird es wenn du "Wildpinklen" oder gar größerers musst. Wirst du dann von einem Ordnungshüter erwischt ist ein Bußgeld fällig.
Mit Womo darfst du dich nicht "breit machen" Stühle, Grill etc müssen drin bleiben.
Frag mal einen Obdachlosen, unter welcher Adresse er gemeldet ist... Dennoch ist er legal und nicht illegal.