garagentor raus und fenster rein,muss ich das Genehmigen lassen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt darauf an, in welchem Bundesland Du wohnst und ob die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist. Fragen im Bauamt schadet nicht. Es könnten dabei notwendige Stellplätze verloren gehen oder Festsetzungen über Wohnflächen in Bebauungsplänen überschritten werden. Wahrscheinlich ist die Fassadenänderung genehmigungsfrei, aber fragen kostet nichts und bringt Rechtssicherheit.

nein.. haben wir auch so gemacht

Die Bauvorschriften sind von Kreis zu Kreis unterschiedlich, ich würde mal so ganz pauschal nachfragen (kannst Dich ja mit "Meyer" melden...).

Aber die Logik der Frage verstehe ich nicht ganz. Dein Auto paßt nicht in die Tiefgarage, deshalb willst Du die Garage, in die es reinpassen würde, "zweckentfremden" und daraus Wohnraum machen?

Eigentlich nur wenn man die Statik verändert. Bei einem Tor ist oben ein Träger oder Ringbalken (Beton) der alles abstützt. Kann man so zu bauen.

Aber den Tipp von Luise würde ich schon beachten. Meine Maurerzeit ist schon 27 Jahre her, da war das kein Problem. Aber man weiß ja nie, was sich die Kommunen heute so ausdenken um an Geld zu kommen.

Es kommt darauf an, ob die Tiefgarage bei Bauantrag / Baugenehmigung als solche eingetragen ist. Dann mußt du dich zumindest informieren, ob du für den Umbau eine Genehmigung brauchst.

Schließlich soll das ja ein Wohnraum werden.