Grundsteuer "B" für ein Grundstück. Ist es sicher, dass nach Antrag dort gebaut werden darf oder kann es trotzdem noch untersagt werden?

4 Antworten

Nein. Es muss geprüft werden, ob es einen Bebauungsplan für Dein Grundstück gibt (den legt gegebenfalls die Komune fest). Dort ist festgelegt, was und wie gebaut werden darf.

Darüber hinaus musst Du einen Bauantrag stellen und brauchst eine Baugenehmigung.

Die Steuer ist allein für das Grundstück.

Das ich einen entsprechenden Antrag stellen muss, weiß ich.

Das heißt also, trotzdem dass ich über Jahre die Grundsteuer: B gezahlt habe, könnte ein entsprechender Antrag noch abgelehnt werden?

Das Grundstück ist nur eine Wiese, deshalb verstehe ich nicht wieso diese nicht unter Grundsteuer: A fällt.

@Sonnenwiese

Das Grundstück kann bebaut werden. Wenn Dein Bauantrag im Rahmen des Bebauungsplanes möglich ist, kann er nicht abgelehnt werden.

Grundsteuer B zahlst du für Grundbesitz, der dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Kann das Grundstückbebaut werden, wird ein Wert für Bauland zu Grunde gelegt. Ist das Grundstück nicht bebaubar, aber auch kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen, bemisst sich die Grundsteuer nach einem geringeren Grundstückswert.

Die Grundsteuer besteuert den Grund und Boden einschließlich der
Gebäude. Gegenstand der Grundsteuer B sind Grundstücke mit Wohnbebauung.

Das Grundstück ist nur eine Wiese, ohne irgendwelche Gebäude oder ähnlichem.

@Sonnenwiese

Auf dem Grundstück kann aber gebaut werden. Es liegt ein Bebauungsplan vor, daraus ist zu erkennen, wie gebaut werden kann.

Die Grundsteuer A (agrarisch) erfasst landwirtschaftlich oder fortwirtschaftlich genutzte Flächen.

@herja

Ach so. Das bedeutet, wenn der Bebauungsplan es nicht vorsieht, muss trotzdem die Steuer B gezahlt werden, obwohl es nur eine Wiese ist?!

@Sonnenwiese

Nein, der Bebauungsplan legt ja fest, dass auf dieser Wiese gebaut werden darf und dadurch entsteht natürlich auch die Grundsteuer B.