Garage vermieten - ist Mwst. Umsatzsteuer fällig? - Einkommenssteuererklärung

4 Antworten

Du missverstehst hier etwas. Umsatzsteuerpfliche und gewerbliche Betätigung gehen nicht Hand in Hand. Vermietung bleibt Vermietung! Du kannst deine Garage jederzeit vermieten, ob mit oder ohne Umsatzsteuer. Sofern du die Grenzen des § 19 UStG nicht überschreitest besteht keine Umsatzsteuerpflicht. Bei Grundstücken oder Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen und auch nicht an Personen vermietet werden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, besteht keine Möglichkeit zur Option umsatzsteuerpflichtiger Vermietung. Das bedeutet, wenn der Mieter eine "Firma" ist und umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, besteht die Möglichkeit der Option nur dann, wenn die Vermietung der Garage nicht Nebenzweck eines Wohnungsmietvertrages ist. Außerdem wäre dann eine Prüfung n. § 15a UStG erforderlich.

Also ich habe jetzt doch noch etwas gefunden. Also nach §14AO handelt es sich um Vermögensverwaltung und nicht um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, daher schlussfolgere ich keine Gewerbeanmeldung. Da es ja auch nur eine Garage ist und nicht eine Vielzahl (wo man wieder ein Gewerbe unterstellen könnte) sollte das passen.

agentharibo  29.04.2014, 09:44

Deine Feststellung ist zutreffend! Du musst nur die Einnahmen in einer Anlage V erklären. Absetzbare Kosten sind die Abschreibung von den Herstellkosten oder Anschaffungskosten der Garage zzgl. den damit verbundenen Aufwendungen.

Erstens: Im Umsatzsteuergesetz ist die Vermietung von "Plätzen" zur Abstellung von Fahrzeugen nicht steuerfrei.

Gemeint sind damit Plätze im Freien, die dann nur durch Markierungen abgetrennt sind.

Garagen sind keine Plätze, also umsatzsteuerfrei.

.Zweitens: Selbst wenn die Befreiungsvorschrift nicht greifen sollte, wirst Du kaum über 17.500,00 € Miete erzielen. Die Umsatzsteuer trifft Dich also auf keinen Fall.

Drittens: Vermietung von Grundbesitz ist bei Privatpersonen nur in Ausnahmefällen gewerblich. Etwa bei Hauseigentümern, die Zimmer an Urlauber vermieten.

Paul7898756 
Fragesteller
 17.02.2014, 16:58

@Helmuthk ...im §4 12. steht ganz eindeutig und unmissverständlich: "Nicht befreit (von der Umst.) sind Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen,..." Meine Logik sagt eine Garage ist ein Platz für das Abstellen von Fahrzeugen. Was soll denn sonst eine Garage sein? Und von "nur Plätze im Freien steht da nix" Kannst du mir bitte eine §, ein Urteil oder vergleichbares seriöses nennen woher du diese Information hast, dass ein Platz zum Abstellen eines Fahrzeuges keine Garage ist.

Helmuthk  17.02.2014, 18:37
@Paul7898756

Du hast Recht- die alleinige Vermietung einer Garage ist nicht umsatzsteuerfrei.

Aber es bleibt bei dem Hinweis auf § 19 UStG und auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - also kein Gewerbe.

Nein das ist Vermietung. natürlich kein Gewerbeschein.

und ausserdem § 19 UStG , da weniger als 17.500,- iete im Jahr, keine Umsatzsteuer.