mitten im jahr zur umsatzsteuer optieren - rückwirkend möglich?

2 Antworten

In dem Moment wo Du eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis erstellst, optierst Du sozusagen automatisch.

aber zur Entspannung, Du kannst nachträglich, bis zur Abgabe der Steuererklärung optieren.

Nur bietet es sich an, es gleich zu machen, weil Du dann weniger Rechnungen an Deine Kunden korrigieren mußt.

Dau kannst nämlich alle Rechnungen berichtigen. Die vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer müssen das sogar akzeptieren.

ah vielen dank, ich habe mich aber vertan: ich meinte nicht meine rechnung sondern die rechnung aus dem laden, die quittung von meiner anschaffung. kann ich diese 19% zurückfordern auch wenn der kauf in der vergangenheit liegt?

@swantje

Kannst Du, der umstieg auf die allgemeinen Vorschriften des UStG sind rückwirkuénd möglich.

§ 19 Abs. 2 UStG 2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.

wfw, der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung muss ausdrücklich erfolgen. Es reicht nicht, fehlerhafte Rechnungen auszustellen.

Wenn Du die Versteuern aus Anschaffungen für Dein Unternehmen geltend machen willst, musst Du zu Regelbesteuerung optieren.

Das geht auch noch mit der Jahreserklärung, dann aber auch für alle Rechnungen, die Du geschrieben hast.

Die Option zu Regelbesteuerung bindet Dich dann übrigens für 5 Jahre. Du solltest Dir das also gut überlegen.