Ich möchte meine Garage an einen Freund für sein Gewerbe vermieten. Muss ich MWST einziehen?

3 Antworten

Nein, Du musst keine Mehrwertsteuer nehmen. Folge wäre, dass Du diese selbstverständlich an das Finanzamt abführen müßtest. Ein Verschweigen gibt es nicht. Du bist sofort beim FA als Mehrwertsteuereinnehmer bekannt.

Also mußt Du eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Mindestens vierteljährlich eine Voranmeldung  + eine Jahreserklärung. Soviel zum Aufwand bei einer Garage, für die Du je Stellplatz ca. 50 € bekommst, wenn es hoch kommt. (Wie groß ist die Garage?)

Dein Vorteil: Jede Rechnung, die für irgendetwas an der Garage anfällt kann im Vorsteuerabzug berücksichtigt werden. Du kannst also von der einkassierten Mehrwertsteuer alle Beträge abziehen die Du bei solchen Rechnungen an Mwst. an den Händler bezahlt hast und musst nur die Differenz ans FA zahlen. Ggf. bekommst Du sogar noch was raus.

Überlege aber mal, wieviele Rechnungen so im Lauf des Jahres anfallen können, die man auf diese Weise berücksichtigen kann. Dann weißt Du, ob sich das mit der Mehrwertsteuer lohnt.

Vorteil für den Mieter? Du schlägst die Mehrwersteuer auf die Miete auf. Da er die Mwst. wieder als Vorsteuer absetzen kann, bleibt es für ihn bei der Nettomiete. Wo sein Vorteil sein soll, verschließt sich mir.

Wenn der Mieter jedoch glaubt, die Miete, die Du vereinbart hast, wäre künftig incl. Mwst, sodass er sich somit rund 20 % Miete spart, bist Du der Verlierer, denn dann geht meist der Betrag, den er spart durch Dich ans Finanzamt und Dir bleibt am Ende weniger.

Du musst nicht, aber Du darfst.

Du könntest hm die für 100,- euro im Monat, oder für 100,- + 19 % Umsatzsteuer = 119,- euro vermieten.

Vorteil wenn mit Steuer, Du hast für reparaturen an der Garage Vorsteuerabzug.

Lese einmal die Satzung deines Wohnortes zur Nutzung von Garagen.

Du wirst dein blaues Wunder erleben.

Eine Garage ist auch nur als solche zuverwenden und darf nur in ausnahme fallen anderweitig genutzt werden.

http://www.fertiggarageninfo.de/blog/ratgeber/die-garage-zur-werkstatt-machen-ist-die-zweckentfremdung-einer-garage-zulaessig.html

Die Mehrwertsteuer dürfte das geringste Problem sein, das du haben wirst.

Bist du berechtigt mehrwertsteuer an das FA abzugeben, so musst du die MwSt extra ausweisen und berechnen. Bist du Ottoendverbraucher, ohne MwSt abzugsrecht so darfst du ihm kdie MwSt nicht extra ausweisen.

Nun stellt sich auch noch die Frage bist du Eigentümer oder hast du die Grage zur Wohnung mitgemietet?

Dann geht das was du vorhast ohne Zustimmung des Vermiteres so wie so nicht.

Hallo,

Danke für die Info, den Link und Deine Fragen. 

1.) Garage wird nicht als Werkstatt genutzt, von daher ist Dein Link nicht relevant. Die Garage wird nur als Garage genutzt. 

2.) Ich bin (bis dato) nicht berechtigt, MWST an das FA abzugeben. Ich bin damit Ottoendverbraucher. 

3.) Ich bin Eigentümer (Vermieter) der Wohnung und der Garage. Die Garage gehört zur Wohnung dazu.