1 Euro GmbH / Mini-GmbH mit Kleinunternehmerregelung § 19 UStG möglich?

5 Antworten

Auch eine Mini-GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Am Jahresende muss der Geschäftsführer einen Jahresabschluss aufgrund doppelter Buchführung erstellen und ihn mit dem Anhang im eBundesanzeiger veröffentlichen. Es wird also eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden müssen. Was Du wohl alternativ meintest, ist die Einnahme- Überschussrechnung. Aber der § 19 Umsatzsteuergesetz gilt auch für eine GmbH. Ich würde Dir aber dringend empfehlen, einen Steuerberater mit der Buchhaltung und Abschlusserstellung zu beauftragen. Bekanntlich müssen jedes Jahr aus dem Jahresüberschuss Rücklagen gebildet werden, bis das Stammkapital einer normalen GmbH erreicht ist.

Die Rechtsform GmbH hat nur Einfluß auf die Einkommensteuerart, hier: § 15 EStG Gewerbe, Ob Du UStG-pflichtig bist steht im UStG und wenn Du unter den § 19 fällst, dann ist das gut. Ob Du eine doppelte Buchhaltung betreiben musst, findest Du grundsätzlich in der AO in den §§ 140 und 141. Leider gibt es für die GmbH eine spezielle Regelung im § 264 HGB, wonach Du einen Jahresabschluß mit Anhang aufstllen musst. Also: doppelte Buchführung!

Selten so viel Unsinn gelesen. Eine UG zahlt keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer.

Glaube nicht, eine GmbH haftet mit dem Firmenkapital und auch mit dem privaten Kapital. Da muss man eine LTD gründen. dann geht das . Guck mal im Net unter LTD Gründung nach.

Es geht aber nur um eine UG bzw Mini-GmbH und keine LTD. Mit LTD usw kenne ich mich gut aus. Es geht darum ob man eine ´Mini-GmbH gründen kann und die Kleinunternehmer beanspruchen kann wenn Umsatz unter 17.500 Euro...dann unter 50.00 Euro usw. LG

Am besten du fragst bei der zuständigen Arge oder dem FA, die sagen dir dass dann auch verbindlich!

Arge hat damit absolut garnichts am Hut! LG