Camper privat über Portale vermieten - STEUERN?

1 Antwort

Die Einkünfte die du mit dieser Vermietung erziehlst würden nach § 22 Nr. EStG der Einkommensteuer unterliegen. Egal ob oder was für eine Internet Platform du zur Vermittlung nutzt. Die Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen abzüglich der durch die Vermietung veranlassten Aufwendungen (Werbungskosten)

Es gibt hier eine freigrenze von 256 im Jahr. liegen die Einkünfte darunter sind die nicht steuerpflichtig.

würdest das nachhaltig mit gewinnerzielungsabsicht machen wäre das nicht mehr privat sondern gewerblich.

Bei einer nachhaltigen Tätigkeit könnte ggf. Noch eine Umsatzsteuerpflicht hinzu kommen (Auch ohne gewinnerzielungsabsicht)

wie hoch der Steuersatz am Ende ist, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen an. Als Durchschnitts Verdiener rechne mal mit ca 30%

Dashn1 
Fragesteller
 16.09.2020, 15:10

Danke für deine Antwort!
Kann ich den Kaufpreis des Fahrzeugs auch irgendwie als Werbungskosten geltend machen? Eine Art abschreibung?

Ok, also falls ich beispielsweise 10.000€ im Jahr Gewinn einfahren würde, müsste ich ca 30% davon abdrücken. Das würde mir als Grundlage für eine Kalkulation schon reichen, ob sich die Sache lohnt.

Viele Grüße

Stefan1248  16.09.2020, 15:58
@Dashn1

bei 10.000€ Einnahmen im Jahr würde ich von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen

Kann ich den Kaufpreis des Fahrzeugs auch irgendwie als Werbungskosten geltend machen? Eine Art abschreibung?

der Kaufpreis wird über die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (bei KFZ idr 6 Jahre). Und dann muss natürlich nur insoweit er vermietet wird. du wirst ihn aber ja vermutlich überwiegend privat selber nutzen?

bei so hohen Beträgen läge der Steuersatz vermutlich über 30%.

was hast du sonst für Einkünfte? Zb als Arbeitnehmer? Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000€ hast du etwa einen Grenzsteuersatz von 30%. Bei 40.000€ sind es dann schon knapp 35%. Ab 57052€ Werden dann 42% fällig. Das ist dann abgesehen von der „reichensteuer“ ab 270501€ (45%) der Höchstsatz