Baugenehmigung Aufstockung

4 Antworten

Maximal 3 Stockwerke heißt ja nicht zwingend, dass man 3 hat. Wenn du eine Geschossflächenzahl im Bebauungsplan angebenen hast musst du eh erst prüfen ob das 3. Geschoss zulässig ist. Im Prinzip dürftest du dir eine 3. Etage bauen sofern es der Bebaaungsplan nicht untersagt. Schließlich darfst du deine Haus auch blau streichen und dann würde es auch nicht mehr zu den Nachbarhäusern passen.

Der Begriff "Stockwerk" ist im Baurecht nicht definiert. Dort gibt esd nur "Vollgeschosse".

Wenn IM Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse beschränkt ist musst Du ausrechnen, wieviel Vollgeschosse bestehen und ob ein weiteres Vollgeschoss zulässig ist.

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt darfst Du nicht höher bauen als in der Umgebung; auf die Zahl der Vollgeschosse kommt es dann nicht an.

Bevor der Bebauungsplan geändert wird, ganz schnell einen Bauantrag stellen. Damit beginnt u. U.die Rechtssicherheit.

Den Bebauungsplan ansehen und mit/über dem/den Architekten weiter vorgehen.

Der Architekt möchte doch ganz sicher den Auftrag erhalten?