Bauen in zweiter Reihe

7 Antworten

Als erstes Baulast eintragen , die Zufahrt muss gewährleistet sein ! Zu bebauendes Grundstück raus messen lassen ! Babauungsplan ja/nein ? Warum bekommt der Nachbar eine Genehmigung ? Wenn der bauen darf ist dein Vorhaben auch Genehmigungsfähig !

Zufahrt ist gewährleistet. Bebauungsplan ist nicht vorhanden! Haben wir beim Bauamt schon nachgefragt!

es könnte doch sein, dass der Nachbar ohne Genehmigung gebaut hat. An sonsten frage ihn doch einfach, wie er die Genehmigung bekommen hat

Manchmal ist es besser einfach einen Antrag auf Vorbescheid einzureichen für die Bebauung.

In dem Antrag reicht es, in den Lageplan ein Gebäude einzuzeichnen, zu vermaßen, die Nutzung anzugeben und mit den Formularen und Bauantragsmappen bei der Gemeinde einzureichen. Wenn dieser Antrag dann abgelehnt wird, dann könnte man sich einen Anwalt für Baurecht nehmen, der aufgrund des Bezugsfalles (Haus in der Nachbarschaft) das Baurecht durchsetzt. Evtl. sogar schon vor dem Einreichen des Vorbescheides mit einem Fach-Anwalt sprechen.

Es wird oft von Bauämtern geraten, um eine kostenpflichtige Ablehnung zu vermeiden, den Antrag im Verfahren zurückzuziehen. Das auf keinen Fall machen, sondern dem Anwalt übergeben.

Gemeinden verfahren oft so, weil sie die Zweiter-Reihe-Bebauung nicht wollen. Aber es ist nicht eine Frage, was Gemeinden wollen, sondern eine Frage der rechtlichen Lage. Man sollte sich nicht immer so leicht abwimmeln lassen.

Hallo wir bauen auch gerade in der 2ten Reihe. Da das Grundstück groß genug war und die vorgeschriebene Unbebaute Frei-und Grünfläche ausreichend vorhanden war, bekamen wir unseren Bauantrag recht Problemlos genehmigt. Bevor wir den Bauantrag eingereicht haben stellten wir eine formlose Bauvoranfrage an unser Stadtbauamt. Dieses hat sich vor Ort alles angeschaut und grünes Licht für einen Bauantrag signalisiert. Das war allerdings das kleinste Problem. Da für den Bau eines Hauses Bagger, Kran, Betonpumpen und andere große Gerätschaften hinter das bestehende Haus zur neuen Baustelle kommen, mussten wir eine Baustraße anlegen. Quer durch das Grundstück und rund um das bestehende Haus. Weitere Infos gibt es in unserem Baublog unter http://www.frame2002.de

die anderen haben wohl damals (vor vielleicht 50 Jahren) schwarz (ohne Genehmigung) gebaut. "was nützt ein großes Grundstück?" ... das spielt doch keine Rolle! Es gibt nun mal Bauvorschriften und Bebauungspläne. Und wenn in diesen eine weitere Bebauung nicht vorgesehen ist, weil man z.B den Ort nicht zu stark verdichten möchte, muß man sich daran halten. Für die Gebäude die schwarz erreichtet wurden aber schon sehr lange stehn, kann Bestandschutz gelten

Der Nachbar hat auch erst vor 2Jahren gebaut. Allerdings ist es dort andersherum. Da bestand das Gebäude in zweiter Reihe und die Kinder haben ihr Wohnhaus in der ersten Reihe neu errichtet. Könnte das ein Grund sein, weshalb es dort genehmigt wurde?

@Schneggchen

Klar. Aber das Haus ist vorhanden und kann deshalb doch als Bezugsfall dienen.

@Schneggchen

ja, weil die Bebauung in erster Reihe zum vervollständigen des Stadtbildes gehört und die hintere Bebauung so etwas versteckt