Garagenflohmarkt in einer Mietsgarage. Darf ich das?

4 Antworten

Ob du dies darfst, ist i.d.R. im Mietvertrag zwischen deinem Vermieter und dir geregelt. Ist dem nicht so, so benötigst du eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers dieser Garage für dessen Nutzung zu einem Flohmarkt.

Wer sollte da schon vorbeikommen?
Mach vernünftige Fotos und stelle alles bei ebay-Kleinanzeigen rein.

.... Fremdnutzung einer Garage kann rd. 500 EUR Bußgeld kosten.

Frage sicherheitshalber im Ordnungsamt nach, nicht das liebe Nachbarn sich zuständig fühlen.

Gute Geschäfte.

Einfach den Vermieter fragen.

Ich glaube, der Vermieter ist nicht das Problem, sondern die Gemeinschaft der 92 WE's.

Meine Frage geht eher dahin, ob die Gemeinschaft es mir verbieten darf.