GaLaBau als Arbeitnehmer in der Winterpause kündigen?

2 Antworten

Natürlich muss er dir auch während der Kündigungsfrist das Wintergeld zahlen. Das bekommt er ja selbst auch erstattet.

Ist das rechtens

Nein, ist es nicht.

Dein AG muss Dich selbstverständlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlen, da Du immer noch MA des Betriebs ist.

Es gibt für diese "Schnapsidee" keine rechtliche Grundlage.