Aufgabenentzug nach Kündigung durch Arbeitnehmer?

3 Antworten

Ja, man könnte Dich ab Deiner Kündigung freistellen.

Das wäre auch nicht unüblich, muss aber nicht so kommen.

Und wenn, wo ist das Problem?

Ich will nicht freigestellt werden. Ich möchte nur meine Aufgaben und Verantwortung bis zum Schluss beibehalten um meine Arbeit sauber zu verlassen. Es geht darum, ob der AG mir meine Weisungsfugnis nach Erhalt meiner Kündigung aber noch vor meinem letzten Arbeitstag entziehen kann

Üblich ist, leitende Angestellte frei zu stellen.

Das muß bei dir nicht so sein, weil der Chef natürlich auch verlangen kann, daß du bis zum bitteren Ende durchziehst.

In den allermeisten Fällen ist aber das Vertrauen weg und Satz eins kommt zum tragen. Dann hast du reichlich freie Zeit und bekommst sie bezahlt :-)

Vielen Dank für die Antwort. Es geht aber um die Aufgabe der Personaleinteilung. Frei stellen wird er mich Sucher nicht, da ich jemand neues einlernen muss. Ist aber ok. Möchte gar nicht zuhause rum sitzen. Es geht nur darum ob er mir die Aufgaben rechtens kürzen kann

@green8909

Er kann dich schon darauf konzentrieren, die wesentlichen Dinge der neuen Kraft beizubringen und einige Arbeiten an andere zu verteilen. Er kann dich nur nicht komplett umsetzen, was er ja auch nicht tun kann, wenn du die einzige bist, die Ahnung hat. Dann braucht er dich und er würde sich ins eigene Fleisch schneiden.

@michi57319

Na klar wäre eine andere Aufgabenverteilung (bei gleichem Gehalt) möglich, da sie durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt wäre. Er dürfte sie nur nicht ins Lager stecken... 

@verreisterNutzer

In meinem Arbeitsvertrag steht als Aufgabe Erstellung der dienstpläne. Also dürften sie mir dies nicht nehmen oder? Natürlich würde ich dies mit der Zeit meinem Nachfolger übergeben, aber bis zur Kündigung darf der AG mir doch nicht meine, im Arbeitsvertag aufgelisteten Aufgaben, einfach entziehen oder ?

@green8909

Was steht dort genau? Bitte alle für die Tätigkeit releventen Stellen auflisten (als was eingestellt, welche Tätigkeiten auszuführen sind, Versetzungsmöglichkeiten usw.).

Ansonsten ist dazu schwer eine konkrete Aussage zu machen.

@verreisterNutzer

Ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag vor mir liegen und zu meinen Aufgaben gehört, schwarz auf weiß: Dienstplaneinteilung

@green8909

Das ist unvollständig - deshalb nehme ich dazu keine Stellung!

sie geben in dem betrieb doch die veantwortung auf aus eigenem antrieb ,

da muß sich die echte firmenleitung um passende vertreter bemühen. manche ihrer aufgaben haben sich sicher zwischenzeitlich duch kollege computer erledigen lassen . leitendes wird nicht mehr abgefordert werden können.

Das stimmt, aber meine Verantwortung wird erst mit meinem Kündigungszeitpunkt aufgegeben. Da kann er mir meine Position doch nicht wegnehmen mit den dazugehörigen Aufgaben. Diese werde ich natürlich weitergeben. Aber habe ich nicht das Recht bis zum Schluss meinen normalen Job mit der dazugehörigen Verantwortung ausüben zu können?