Gab es in der DDR auch private Vermieter und wie wurden sie vom Staat damals "unterstützt" bzw. gegängelt?

3 Antworten

Ja. Ich habe bis zur Wende bei einem privaten Vermieter gewohnt. Die Miete wurde nie erhöht.

Es war eine Wohnung mit Ofenheizung. Sie hatte einen Vorsaal, Bad, Küche mit Abstellkammer, Wohnzimmer, Kinderzimmer und Schlafzimmer mit Balkon. Außerdem gab es einen Müllschlucker auf jeder Etage und einen Kohlenaufzug.

Ob die Vermieter gegängelt wurden oder ob und wie sie staatlicherseits unterstützt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Private Vermieter wurden staatlich bevormundet und gegängelt. Die Macht über sie hatte die Abt. Wohnraumlenkung - später Abt. Wohnungspolitik - die dem Vermieter den Mieter vorschrieben. Es wurde nicht nur der Mieter vorgeschrieben, sondern auch, daß überhauüt der freie Wohnraum des Vermieters zu vermieten ist.

Der krassierende Wohnungsmagel mußte beseitigt werden, um Unzufriedenheit in der Bevölkerung zu mindern. Außerdem wurde die Miethöhe vorgeschrieben, die staatlich festgelegt war. Aus diesen paar Kröten konnten die Vermieter aber gar nicht den Wohnraum instandhalten.

Sie verkauften dann diese Gebäude notgedrungen an den Staat nach dem Aufbaugesetz der DDR und stellten nach der Wende Rückgabeansprüche und Entschädigungsansprüche. Ich erlebte selbst, wie private Vermieter verzweifelt waren und sich mit ihrem Anliegen an den Staatsrat der DDR in Berlin wandten. Sie bekamen Antwort, aber nicht wie sie erhofften. Man sagte ihnen, sie sollen den Mund halten, aufhören zu quengeln. Der Staat kann das Problem nicht lösen, es verstieße gegen die Verfassung, wenn er helfen würde. Viele verloren so ihr Eigentum an den Staat. Man hätte den privaten Vermietern staatliche Zuschüsse zahlen müssen, wie den großen VEB Gebäudewirtschaft und den Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Aber dies unterblieb aus ideologischen Gründen.

Ja, gab es. Es gab ja Mehrfamilienhäuser in Privateigentum. Die Miete wurde allerdings staatlich festgelegt. In Neubauwohnungen (Plattenbau) zahlte man irgendwas um die 80Mark, inklusive Wasser und Heizung. Daran orientiert waren auch die Mieten für private Vermieter. Das reichte dummerweise nicht, um die Häuser auch in Schuß zu halten oder gar zu modernisieren, weshalb es gegen Ende der DDR immer noch Altbauwohnungen mit Ofenheizung, ohne Bad und mit Klo auf der halben Treppe gab. Und jeder war froh, wenn er eine Neubauwohnung ergattert hatte.,

RegierungsTV 
Fragesteller
 16.06.2019, 22:31

Zum Satz: "Daran orientiert waren auch die Mieten für private Vermieter."

Heißt das, die Miethöhe für private Vermieter war gesetzlich vorgeschrieben (mit strengen Strafen bei Verstoß) oder konnten die privaten Vermieter sich an diese "Orientierungshilfe" halten, wie heute die Autofahrer an ein 130km/h-Schild auf der Autobahn?  

spelman  16.06.2019, 23:10
@RegierungsTV

Das weiß ich nicht genau. Ich erinnere mich, dass die Mieten nicht erhöht werden durften. Ob es Strafen gab, kann ich nicht sagen.