G0130?

1 Antwort

"Normalerweise" weiß man ja, wann das Krankengeld auslaeuft, da sollte man schon sicherheitshalber rechtzeitig vorher den Rentenantrag stellen. Das Verfahren dauert ja, weil ja auch noch mit einem Rehaversuch gerechnet werden muss.

Dachdecker2873 
Fragesteller
 11.10.2020, 13:36

Reha hab ich September abgeschlossen, von der Reha bekam ich den Antrag, es geht ja nur darum ob ich trotz Antragstellung weiterhin krankengeld bekomme

DerHans  11.10.2020, 13:38
@Dachdecker2873

Du bekommst das Krankengeld dann so lange ,bis die Rente bewilligt wird. Evtl. wird dann eine Rentennachzahlung mit dem bereits gezahlten KG verrechnet. Aber wenn die Nachzahlung nicht ausreicht, musst du die Differenz nicht erstatten.

Dachdecker2873 
Fragesteller
 11.10.2020, 13:38

Der Antrag g0130 bezieht sich auf der berufliche reha