Für jemand bürgen obwohl man in der Privatinsolvenz steckt .. ist dies möglich?!
Hallo an alle, ich 22 Jahre möchte mir eine Wohnung holen, da viele Wohnungbesitzer ein Einkommensnachweis möchte kann ich da leider nicht mithalten ... d.h. er möchte das meine Eltern für mich bürgen ...
Meine Eltern sind getrennt .. meine Mutter meinte " Sie würde niemals für jemanden bürgen" auf der einen Seite hat Sie ja recht, auf der anderen Seite ... bin ja Ihr Kind .. naja egal
Mein Vater steckt in der Privatinsolvenz er würde aber für mich bürgen, ist dies überhaupt möglich ? Angenommen ich könnte die Miete nicht zahlen, dann geht der Vermieter zu meinem Vater und möchte ja die Miete haben, aber da er ja in der Privatinsolvenz steckt bekommt er von Ihm ja auch nichts ....
Kennt sich jemand damit aus ? Hat jemand schon sowas erlebt ?
Und noch nebenbei ... Mein Vater weiß ja wenn er als Bürge eintreten muss, dass er eh nicht´s bezahlen kann, da kann man ja fast schon von betrug reden oder nicht ?! ..
Vielen dank für viele Antworten ..
6 Antworten
Ich drück es mal anders aus. Ein Bürge ist ja so eine Art Sicherheit für den Gläubiger und ein insolventer Bürge wäre wohl kaum eine geeignete Sicherheit.
§ 232 BGB (1) Wer Sicherheit zu leisten hat, kann dies bewirken durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, durch Verpfändung von Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind, durch Verpfändung beweglicher Sachen, durch Bestellung von Schiffshypotheken an Schiffen oder Schiffsbauwerken, die in einem deutschen Schiffsregister oder Schiffsbauregister eingetragen sind, durch Bestellung von Hypotheken an inländischen Grundstücken, durch Verpfändung von Forderungen, für die eine Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder durch Verpfändung von Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken. (2) Kann die Sicherheit nicht in dieser Weise geleistet werden, so ist die Stellung eines tauglichen Bürgen zulässig.
§ 239 Bürge (1) Ein Bürge ist tauglich, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. (2) Die Bürgschaftserklärung muss den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthalten.
Damit dürfte wohl alles geklärt sein.
Warum hast du keinen Einkommensnachweis? Wenn man sich eine eigen Wohnung "holen" will, sollte man sich die auch leisten können. Du bist 22. Wird Zeit auf eigenen Beinen zu stehen. Ist auf jeden Fall besser, als nach einem Bürgen zu suchen, schon bevor du in Wohung einziehst!?! Und nein, dein Vater kann nicht bürgen. Wenn alles schief läuft kann man deinem Vater sogar vorsätzlichen Betrug unterstellen.
eine Wohnung holen
wo denn? Im Supermarkt? lol
ob es möglich ist, kann ich dir nicht sagen. Aber dein Vater muss für die Kosten aufkommen, wenn du sie nicht zahlen kannst und da er in der Insolvenz ist, darf er keine weiteren Schulden machen. also würde ich sagen: Nein!
holen = kaufen oder mieten????
Ob ich jetzt eine kaufe oder miete ist scheiß egal ... wenn mein vater die bürgschaft für die miete oder beim kauf einer wohnung eingeht ( Kredit) ....
geht nicht!
Dein Vater kann und darf definitiv nicht bürgen. Ich würde noch einmal mit der Mutter reden.
Nein, Dein Vater kann nicht bürgen.
spielt doch keine rolle wo ich eine Wohnung holen möchte -.-