Mietbürgschaft trotz Privatinsolvenz?

4 Antworten

Hallo,

Dein Vater fällt als Bürge wegen der Insolvenz definitiv aus. Dein Freund könnte bürgen.

Wie ich es aber verstehe, geht es in der Bürgschaft um die Kaution. Da könntest Du auch eine Kautionsversicherung abschließen. Da zahlst Du dann zwar einmal im Jahr einen kleinen Versicherungsbetrag, aber die Versicherung übernimmt dann die Bürgschaft für die Kaution. Du müsstest nur mit der Genossenschaft abklären, ob diese so eine Bürgschaftsversicherung akzeptieren würde.

Viel Glück

Die Frage zwecks der Zwangsvollstreckung beruft sich doch auf dich und nicht auf den Bürgen oder? Der Bürge muß nachweislich (Lohnabrechnung) belegen dass er ein Einkommen hat. Oder wird diese Frage auch auf den Bürgen gestellt?

Was nutzt einem Vermieter denn ein "fauler" Bürge, der zudem noch unter Betreuung steht!?!