Kann der Vermieter den Mieter kündigen, wenn....

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Das sind 2 Fragen in einer. Ich beantworte sie auch getrennt.

Kann der Vermieter kündigen?

Nur wenn er einen Kündigungsgrund hat. Ein Kündigungsgrund bei einem Wohnungsmietvertrag liegt vor, wenn der Vermieter Eigenbedarf hat oder der Mieter seine Pflichten verletzt (z.B. Miete nicht zahlt, Wohnung demoliert). Ansonsten kann der Vermieter natürlich nicht kündigen. Insbesondere ist ein Insolvenzverfahren des Mieters kein Kündigungsgrund. Der Kündigungsschutz für Mieter ist in Deutschland sehr weit ausgebaut. Die Antwort von starlibero ist deshalb schlicht falsch.

Erfährt der Vermieter von der Insolvenz?

Auf jeden Fall. Der Insolvenzverwalter muss nach der Verfahrenseröffnung entscheiden, was er mit laufenden Verträgen (ein solcher ist ein Mietvertrag) macht: kündigen oder weiterführen. Wenn er sich für weiterführen entscheidet, muss er die Kosten aufbringen, um den Vertrag zu erfüllen, sprich die Miete bezahlen. Das wird er nicht wollen. Also müsste er kündigen. Das wollte der Gesetzgeber nicht, da sonst alle Schuldner wohnungslos würden. Um dies zu vermeiden hat der Gesetzgeber die folgende Regelung geschaffen:

§ 109 InsO Schuldner als Mieter oder Pächter

(1) Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Kündigt der Verwalter nach Satz 1 oder gibt er die Erklärung nach Satz 2 ab, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder wegen der Folgen der Erklärung als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen.

Jeder Insolvenzverwalter/Treuhänder wird also direkt nach der Verfahrenseröffnung gegenüber dem Vermieter schriftlich die "Erklärung nach § 109 InsO" abgeben, damit er nicht für die Miete haftet, er aber nicht den Vertrag kündigen muss. Deshalb erfährt der Vermieter natürlich in jeder Insolvenz von der Verfahrenseröffnung.

Das ist auch kein Verstoß gegen den "Datenschutz", denn der Insolvenzverwalter ist als Partei kraft Amtes so etwas wie der gesetzliche Vertreter des Schuldners.

Woher sollte der Vermieter von der Insolvenz erfahren? Es gibt durchaus Datenschutz... Gekündigt werden darf man nur, wenn man mehr als 2 Monate mit der Miete in Verzug ist oder wegen Eigenbedarf oder Generalsanierung...

Warum denn nicht? z.B. bei Eigenbedarf

Auch wenn sonst die Fristen eingehalten werden kann man kündigen. Die Kündigung muss mit der Insolvenz nichts zu tun haben!

Nur wenn du dir was zu Schulden kommen hast oder er Eigenbedarf anmeldet.Das wird aber schwer weil er dir etwas anderes anbieten muss sollten noch andere Wohnungen frei sein.

In Hamburg ist es so, daß die großen Wohnungsbaugesellschafften über eine Privatinsolvenz informiert werden. Allerdings ist eine Privatinsolvenz KEIN Grund für eine Kündigung!!!!!!!!!!! Macht Ihr Vermieter Schwierigkeiten, wenden Sie sich an den Nieterverein oder die Verbraucherzentrale.