1 Monat vor Ausbildung arbeitslos?

6 Antworten

Du mußt Dich nur dann arbeitslos melden, wenn Du Anspruch auf ALG 1 oder 2 hast und dieses beziehen willst bzw. brauchst.

Bei einer Eigenkündigung ohne sog. wichtigen Grund würdest Du für 1 Monat voraussichtlich sowieso kein ALG 1 bekommen, und ALG 2 wäre gemindert.

Allerdings solltest Du für den Rentenverlauf und für die Krankenkasse über eine Arbeitslosmeldung nachdenken.

Hallo,

du musst dich nicht arbeitslos melden, das stimmt nicht. (Kommentar vom Community-Experten). Arbeitslos melden musst du dich kurz gesagt nur, wenn du Geld vom Staat haben willst. Zudem kriegst du kein ALG, wenn du selber gekündigt hast. An sich liegt es dir frei, du kannst also kündigen, diesen Monat dann deine Dinge erledigen und Zeit für dich nutzen, habe ich ähnlich ebenfalls gemacht. Bzgl der Rente hat der Experte auf jeden Fall nicht Unrecht, ich sehe 1 Monat nicht zu eng. In der Ausbildung geht aber ohnehin nicht viel dort rein.

LG und noch einen schönen Abend :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst dich nicht arbeislos melden. Aber wenn du es nicht tust bist du nicht versichert. Wenn du dich arbeitslos meldest bist du über die versichert. Arbeitslosengeldanspruch hättest du wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Da du aber deine Vollzeitstelle selbst kündigst ohne wichtigen Grund würdest du sehr wahrscheinlich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekommen. Und somit kein Geld bekommen.

Du kannst machen, was Du möchtest. Ich weiß aber nicht, wie es in dieser Zeit mit der Krankenkasse läuft.

Wenn du deine Leben bezahlen kannst musst du gar nichts. Arbeitslos bist du ja nicht, hast ja die Ausbildung.