Ansprüche nach schulischer Ausbildung
Hallo,
ich (noch 21, ab Nov. 22) habe letzten Monat eine schulische Ausbildung zum Fachiinformatiker beendet und bin jetzt zurzeit noch auf Jobsuche. Bisher habe ich Kindergeld und Unterhalt und teilweise auch Bafög bekommen.
Aber wie soll es für mich jetzt finanziell weitergehen solange ich keine Arbeit finde?? Bei der Arbeitsagentur wurde mir gesagt, dass mir ALG 1 aufgrund meiner "nur" schulischen Ausbildung nicht zu steht, da dabei nichts für die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Aber was steht mir denn dann zu solange ich noch keine Job gefunden habe?? Kindergeld?? ALG2?? Kennt sich da jemand aus oder war vielleicht in der selben Situation.
4 Antworten
Du wirst HarztIV beantragen müssen, wenn deine Eltern nicht freiwillig Unterstützung zahlen.
Du hast eine abgeschlossene Ausbildung. Damit brauchen deine Eltern nicht mehr zahlen.
Du hast eine abgeschlossene Ausbildung. Damit steht deinen Eltern kein Kindergeld mehr zu.
Es kommt ja auch darauf an, ob du noch zu hause wohnst.
Du wirst ALG 2 beantragen müssen. Dort wird errechnet, ob und wieviel Deine Eltern noch zu zahlen müssen. Außerdem wird man Dich sofort in die Arbeitsvermittlung stecken. Das heißt u.U. Du musst alles an Arbeit annehmen, was Dir zuzumuten ist und was Dich schnell aus Harz4 wieder rausbringt. Da kann es auch passieren, dass Dir Deine schöne Ausbildung so gar nix nützt. Wieso hast Du Dich WÄHREND der Ausbildung nicht umgehend um eine Stelle bemüht?? Kindergeld fällt weg, Elternunterhalt ist nur begrenzt. Deine Eltern sind lediglich noch für Deine Unterkunft und Ernährung heranzuziehen.Die Zeit, die Du hier auf Antworten wartest, schreibe Bewerbungen und lauf nach ARBEIT!
Na, normal sind die Eltern dann bis zum 26. Jahr für dich zuständig. Klar, dass du keine Leistungen beziehen kannst, da du nichts für die Allgemeinheit geleistet hast! Und nur mit einer schulischen Ausbildung kann ich dir jetzt schon sagen, wirst du kaum eine Stelle finden und wahrscheinlich noch mal eine duale Ausbildung machen mußt (Erfahrungswert!)
Eltern müssen nur die erste Ausbildung "bezahlen" und nicht pauschal bis 26. Sonst gibt es bestimmt auch Ableger, die sich ständig "in Ausbildung" befinden....
Nur noch Alg2. Das hättes du sofort bei Beendigung der Ausbildung beantragen müssen. Das gibt es erst ab Antragstellung, nicht Rückwirkend.