Für 1. Auto: Bruder als Halter und Versicherungsnehmer, aber Zulassung auf mich?

4 Antworten

der Halter ist derjenige der bei der Zulassungsstelle eingetragen wird, er ist nur für die Zahlung der Kfz-Steuer, bzw. Strafzetteln, als Versicherungsnehmen kann jemand anderen sein, es wird das Auto versichert, nicht eine Person.

Für die abweichende Haltereigenschaft nehmen die Versicherer meistens eine höhere Prämie (ist ja auch mehr Aufwand)

Was spricht dagegen, wenn der Wagen als Zweitwagen angemeldet wird?

DolphinPB  09.01.2019, 22:27

Von abweichendem Halter ist doch hier gar keine Rede.

So könnte man nämlich bei der Versicherung sparen und ich hätte trotzdem in den Papieren meinen Namen. :) Oder ist Halter = auf wen das Auto zugelassen ist?

Hi lieber BafBaf,

das Auto ist immer auf den Fahrzeughalter zugelassen, wobei der Versich.nehmer und der Fahrzeughalter nicht die selbe Person sein müssen: manche Versicherer verlangen hierfür einen Zuschlag in der Versich.prämie :-((

Du bist dann nur als weiterer Fahrer beim Versicherer gemeldet und du selbst kannst leider keine schadenfreien Jahre ansammeln!

Wie lange hast du denn schon deinen Führerschein? Ausser der Zweitwagenregelung gibt es nämlich verschiedene bessere Möglichkeiten mit Sondereinstufungen; da solltest du dich mit deinen Eltern mal ausführlich beraten lassen bei einem Versich.vermittlerbüro oder besser noch bei einem Versich.maklerbüro ;-)

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Der Halter ist genau derjenige auf den das Auto zugelassen wird. Natürlich kann das Auto auf Deinen Bruder zugelassen werden (dann ist er Halter) und Dein Bruder kann auch Versicherungsnehmer werden. Bei der Versicherung müsste dann angegeben werden dass nicht nur dein Bruder sondern eben auch Du das Auto fährst und (das ist nur bei einigen Gesellschaften anzugeben) dass Du der Hauptnutzer bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung