Auf wen wird das Auto zugelassen?

9 Antworten

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Könnt ihr euch aussuchen.

Die Bank hat am liebsten einen Halter der finanziert. Dann wäre der Stiefvater Halter. Vielleicht läßt sie sich darauf ein, daß deine Mutter Halter wird. Das wäre optimal, weil keine zusätzlichen Kosten entstehen. (Aufschlag VN/Halter Trennung und Regionalklasse Köln)

Deine Mutter wäre dann Halter und VN, Kennzeichen RE, du bist berechtigter Fahrer.

Klärt das ab, bevor ihr die EVB Nummer von der Versicherung erstellen laßt.

Läßt sich die Bank nicht darauf ein, wird dein Vater Halter, Kennzeichen K, deine Mutter wird VN und du bist eingeschlossener Fahrer.

Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in der der zukünftig in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Halter wohnhaft ist.

Es liegt also an Euch, wer Halter des Kfz gegenüber der Zulassungsstelle sein soll (das hat nichts mit Eigentümer, Besitzer oder Versicherungsnehmer zu tun).

Aber nicht vergessen, es gibt Verstöße im Straßenverkehr, bei denen der Halter ordnungswidrig handeln kann, wenn der Fahrer gegen eine Vorschrift verstößt. Bei Parkverstößen gibt es außerdem die Halterhaftung.

Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt. Außerdem regelt § 7 StVG die Halterhaftung im Schadensfall.

Dein Stiefvater kann Fahrzeughalter werden und das Fahrzeug in Köln anmelden. Das Problem, daß der Halter dann nicht der Versicherungsnehmer ist, muß Deine Mutter vorher mit ihrer Versicherungsgesellschaft klären.

Oder:

Deine Mutter kann Fahrzeughalterin werden und das Fahrzeug in Recklinghausen anmelden.

Dein Stiefvater ist als Geldgeber der Eigentümer (falls nichts anderes vereinbart ist).

Deine Mutter ist der Halter, wenn der Wagen über sie versichert und zugelassen ist.

Du bist der Nutzer.

Dein Stiefvater ist als Geldgeber der Eigentümer

Nein. Eigentum wird i.d.R. durch Übereignung erworben.

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereignung

Deine Mutter ist der Halter, weil der Wagen über sie versichert ist.

Nicht unbedingt. Halter und Versicherungsnehmer können verschiedene Personen sein.

Du bist der Nutzer.

bzw. der Besitzer. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gealt über eine Sache ausübt.

@PatrickLassan

PatrickLassan,

das ist alles richtig, was Du schreibst.

Deswegen bei mir zum Stiefvater der Zusatz: "falls nichts anderes vereinbart ist".

Auch bei der Stiefmutter hast Du recht. Ich fahre zur Zeit ein Auto, das ist auf mich zugelassen, weil ich die Versicherung bezahle. Aber als Halter ist jemand anders eingetragen, weil der Wagen über den zugelassen ist.

Deswegen schrieb ich bei der Stiefmutter: "... wenn der Wagen über sie versichert UND zugelassen ist".

Nutzer und Besitzer sind für mich allerdings unterschiedlich — es sei denn, Safari1162 hat das Fahrzeug von Stiefvater z. B.  geschenkt bekommen. Das sind dann interne Regelungen ...

@OhNobody

Sorry — Fehlerteufel hat zugeschlagen:

Bei meinem Auto ist in der Zulassungsbescheinigung jemand anderes als Halter eingetragen. Der Wagen ist NICHT auf mich zugelassen.

Ich bin der Besitzer, weil ich den Kaufvertrag unterschrieben habe und den Wagen bezahlt habe. Und ich zahle die Versicherung. Alle Knöllchen würde der Halter an mich umleiten.

Mann ist das kompliziert ... ich glaube, das hilft dem Fragesteller nicht mehr wirklich. Seine Situation ist etwas einfacher ...

@OhNobody

Du bist nur der Besitzer, wenn das Auto sich jetzt in deiner Verfügungsgewalt befindet. Wer den Kaufvertrag unterschreibt, bezahlt und das Eigentum übertragen bekommt, ist nicht automatisch Besitzer. Aber das hat jetzt nichts mit der Frage zu tun und entstammt grad dem Klugscheißermodus ;)

Der Halter ist im Prinzip egal, solange im Versicherungsvertrag eine andere Person als Halter erlaubt wird.

Wichtig ist nur, dass man zur örtlich zuständigen Zulassungsstelle (Wohnort) geht; nicht einfach irgendwo hin.