Unterschied Fahtzeughalter und Versicherungsnehmer?

4 Antworten

Hab ihnen gesagt meine Familie geht in die Türkei, ich aber nicht. Ich würde gerne das Fahrzeug auf mein Bruder/Vater was auch immer Ummelden, dann hat sie mir EVN Nummer gegeben und fertig...

Dann hättest du aber der Mitarbeiterin auch sagen müssen, daß evtl. ein abweichender Versich.nehmer geplant ist, sonst ist der Gang zur Zulassungsstelle leider für die Katz :-((

In der Türkei besteht nur für den kleinen europäischen Teil Kfz-Versich.schutz! Der große asiatische Teil ist leider ausgenommen vom Versich.schutz :-((

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meist verteuert sich der Beitrag um rd. 200 EUR und Du bekommst keine Strafzettel mehr.

Und eine eVBN für Deinen Bruder kannst Du gar nicht bekommen haben, nennt sich Datenschutz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
...was passiert wenn ich den Fahrzeughalter ändere?

Dann hast du versicherungstechnisch einen abweichenden Fahrzeughalter zum Versich.nehmer; kannst du eigentlich nur durch eine Ummeldung deines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle erreichen!

Der Nachteil ist versicherungstechnisch in der Regel ein Prämienzuschlag des Versicherers beim abweichenden Fzg.-Halter :-((

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aber ich hab doch bei der Versicherung angerufen und ihnen gesagt das ich nicht mehr Fahrzeughalter sein möchte sondern jemand anderes.

Wieso sagen die mir das dann nicht?

Hab da jetzt wieder angerufen und gemeint das auch der Versicherungsnehmer geändert werden soll, dann meinte sie Ach so, ja dann müssen wir das nach der Ummeldung machen.

Aber wieso geschieht das denn nicht automatisch?

😵‍💫

@FederalBuffalo

Ganz einfach - weil der Fahrzeughalter und der Versich.nehmer 2 Paar Stiefel sind... der Fzg.-Halter guckt z.B. daß das Fahrzeug TÜV hat und der Versich.nehmer schaut, daß die Versich.prämie bezahlt ist!

Bei Ummeldung geht Meldung über den Risikowegfall an die Versicherung- der Käufer muss zwingend eine Deckungskarte mitbringen.

Nein. Ich meine Das Fahrzeug ist auf mich angemeldet und wir melden es nun auf meinen Bruder an. Ist er dann auch neuer Versicherungsnehmer oder bleibe ich Dad weiterhin?

@FederalBuffalo

Kein Halterwechsel ohne Deckungskarte.

@FederalBuffalo

Er kann neuer Versicherungsnehmer werden, du kannst aber auch Versicherungsnehmer bleiben.

@wattdennnu2

Ja, wenn er eine Deckungskarte für das Fahrzeug auf sich ausstellen lässt. Die Versicherung stillschweigend weiterlaufen lassen geht nicht.

@Smartass67

Und was ist eine Deckungskarte? Das hab ich noch nie gehört. Kenne mich nicht aus. Hab eben beider Versicherunge angerufen und nach einer EVB Nummer gefragt für die Ummeldung. DNn haben die mir die Nummer gegeben, fertig

@Smartass67

...das erkläre bitte dem Fragesteller, aber nicht mir.

@wattdennnu2

Passiert das automatisch bei der Ummeldung?

@FederalBuffalo

Nein. Siehe Kommentar von "Smartass67"!

@wattdennnu2

Ja aber ich hab doch gerade angerufen bei meiner Versicherung.

Hab ihnen gesagt meine Familie geht in die Türkei, ich aber nicht. Ich würde gerne das Fahrzeug auf mein Bruder/Vater was auch immer Ummelden, dann hat sie mir EVN Nummer gegeben und fertig.

Ich hab mich auch gewundert, dachte das würde jetzt ewig dauern. Aber 1 min wars fertig.

Ich könnte ja jetzt zum Landratsamt gehen und das Fahrzeug ummelden.

@FederalBuffalo
Ist er dann auch neuer Versicherungsnehmer...

Nur wenn auch der Kfz-Versich.vertrag geändert wird auf den Bruder!

@FederalBuffalo

Für wen hast du denn diese eVB-Nr. dir geben lassen?

Die Deckungskarte (auch Doppelkarte früher genannt, weil sie früher aus 2 Teilen bestand) gibt es doch schon seit 15 Jahren nicht mehr :-(((

Aktuell ist seit 2008 der 7-stellige eVB-Nrn.-Code als vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.schutz, also Fremdschäden sind damit ab Zulassungstag abgesichert!