Führungszeugnis Amtsweg Betrug stornieren möglich?

5 Antworten

Hier als Nachtrag noch als kurzer Überblick:

Auf das Widerrufsrecht kann man immer dann explizit verzichten, wenn eine Dienstleistung erbracht wird, welche nicht zurück gegeben werden kann und der Kunde ausdrücklich wünscht, dass vor Ablauf der 14 Tage die Leistung erbracht wird.

Also immer dann, wenn

1) der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2) der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert

3) der Unternehmer sodann mit der Ausführung des Vertrags beginnt.

Zudem: Sollte etwas fragwürdig sein, würde ich NIE zahlen, denn meist gehen solche Unternehmen nicht soweit, dass ein Mahnbefehl beantragt wird oder gar Klagen. Dies betrifft aber nur solche fragwürdigen Angebote, da diese oft wissen, dass ihre Klage aussichtslos ist! Trotzdem wird versucht die Opfer einzuschüchtern.

Wie ist die Sache bei dir damals ausgegangen?

Ja, hier eindeutig ein Vertrag zustande gekommen, Du wurdest ja darauf hingewiesen, das du einen kostenpflichtigen Vorgang durchführst und zuletzt hast du auch noch bewußt auf dein Widerrufsrecht verzichtet. Das reicht als Willenserklärung allemal aus

Du kannst jetzt nur noch versuchen, wegen arglistiger Täuschung aus dem Vertrag herauszukommen. Wie du aber ja schon selber geschrieben hast, hast du während des Bestellvorganges bemerkt, das das eine betrügerische Homepage ist. Ich frage mich deshalb, warum du den Vorgang trotzdem beendet hast.

Das Nichtzahlen der Rechnung storniert den Vertrag nicht. Wenn das so einfach wäre könnte jeder was bestellen und dann einfach die Rechnung nicht bezahlen.

Also, bei online-Bestellungen hast Du IMMER ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, und dieses kann nicht ausgeschlossen werden, letzteres ist illegal.

guck mal da:https://www.ra-plutte.de/verbraucherrecht-2014-das-neue-widerrufsrecht-im-ueberblick/

Meiner Ansicht nach gilt der von Dir genehmigte VERZICHT AUF WIDERRUF nur für DIGITALE INHALTE, ein Führungszeugnis ist kein digitaler Inhalt, denn es kommt auf amtlichem Formular schriftlich, ist also ein Gegenstand.
Hier ist der Widerruf-Verzicht meines Erachtens unwirksam.

Aber : Ich bin kein Anwalt.......mein Rat: Bestellung und Deine Widerruf-Email aufbewahren, drucken meine ich, und abwarten. Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, widersprechen , wenn Klage der Gegenseite erfolgt, dann zum Anwalt.

Und: Nächstes Mal besser informieren.

cheerio

Hallo, leider bin ich darauf ebenfalls reingefallen. Habe nachdem ich die Email für die Stornierung geschrieben habe nichts gehört und sicherheitshalber ein Einschreiben aufgegeben, welches nicht zugestellt werden konnte. Nach 3 Monaten habe ich heute eine Mahnung per Email erhalten.

Mich würde interessieren, was bei dir letztlich rausgekommen ist. Hast du bezahlen müssen?

Ich neige dazu eine Anzeige wegen Betrugs aufzugeben.

Gruß Petra