Führerschein Praxis Prüfung verkackt wegen neuer regelung?

12 Antworten

Widerspruch einlegen. Wenn das der einzige Grund deines nicht Bestehens ist, dann würde ich da zusammen mit dem Fahrlehrer oder deiner Fahrschule einen ausführlichen Widerspruch formulieren.

Das einmalige überschreiten der Höchstgeschwindigkeit stellt nicht unbedingt ein Grund für ein nicht Bestehen der Prüfung dar. Es ist auch immer eine Ermessensentscheidung des Prüfers. Und unter den Prüfern gibt es sowohl gute als auch schlechte Prüfer.

Aufgrund der Rechtsprechung scheinen alle bisher abgegebenen Anworten falsch.

Das Urteil dürfte analog anzuwenden sein:

Ein Schneeflockenbild unter einem Geschwindigkeitsschild bedeutet nicht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für eventuellen Schneefall gilt. Auf diesen Irrtum musste das OLG Hamm einen jungen Fahrer hinweisen, der 45 km/h zu schnell fuhr. Das Schild solle lediglich Akzeptanz für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung schaffen, so das Gericht.

 Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch, wenn sie durch das Zusatzschild "Schneeflocke" vermeintlich modifiziert wird. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm kürzlich.

Der Betroffene befuhr im Januar 2014 eine Bundesstraße bei Burbach und fiel den Polizeibeamten bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf, weil er 125 km/h fuhr und damit 45 km/h schneller als zulässig: Ein Verkehrszeichen begrenzte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h. Unter diesem Verkehrszeichen war - ohne weitere Zusätze - das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht.

Als das zuständige Amtsgericht (AG) die Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot ahndete, legte der junge Autofahrer Rechtsbeschwerde ein. Er machte geltend, ihm könne keine Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h angelastet werden, weil keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht hätten. Die mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h sei deswegen zumindest irreführend gewesen.

Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts (AG) und führte
aus, dass das "Schneeflocken-Schild" bei sinn- und zweckorientierter
Betrachtungsweise lediglich einen Hinweis darauf enthalte, dass die
darüber angebrachte Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen
winterlichen Verhältnisse abwehren solle.

Dieser Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erhöhen, so die Richter. Das Schild diene lediglich der Information und enthalte keine zeitliche Einschränkung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit. Daher hätten Kraftfahrer die Anordnung auch bei trockener Fahrbahn zu beachten (Beschl. v. 04.09.2014, Az. 1 RBs 125/14). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Analog ist dein Vorgang zu werten.

Du hast eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Das darunter angebrachte Zusatzzeichen "Ampelschaltung an" ist lediglich als Information zu sehen, warum die Geschwindigkeit auf 60 km/h zu reduzieren ist. Das Zusatzzeichen bedeutet nicht, dass die Ampelschaltung auch an sein muß, damit die 60 km/h gelten.

Leg beschwerde ein. Diese Regelung gibt es meines Wissens nach nicht.

Dann könnte man ja auch einfach ein 60er Schild da hin hängen.

Das ist ja merkwürdig dass nichtmal Fahrlehrer dies wissen.

Es ist ganz einfach, auf diesem Zusatzschild stand nicht "nur" darüber, also weisst es darauf hin warum dieses Schild darüber angebracht wurde, aber nicht wann es gild. Es gild also immer, die Ampel ist immer an, auch wenn sie Nichts anzeigt kann sie jederzeit plötzlich Rot anzeigen.

Wie sollen wir Dir helfen?
Wie willst dagegen vorgehen?
2 Aussagen gegen Dich (Prüfer und Lehrer)

Meist wird schon vor der Ampel die Geschwindigkeit durch Schilder angekündigt und somit der Verkehr gebremst. Woher willst Du wissen ob die Ampel an oder aus ist wenn die noch gar nicht siehst.
Vielleicht hast auch "Schilder" übersehen.

Einfach aus Spaß lässt Dich niemand durchfallen.

das schuld war kurz vor der ampelschaltung und somit konnte man direkt sehen ob die an oder aus ist. und der einzige der gegen mich ist war der Prüfer Fahrlehrer etc sind genau meiner Meinung dass ich nichts falsch gemacht habe, zudem bin ich die Strecke oft genug gefahren

Na dann wundert mich es aber stark das der Fahrlehrer keinen Einspruch gegen das angebliche "Vergehen" gemacht hat und ihr nicht gleich das an Ort und Stelle mit evtl dem Prüfstellen Leiter abgeklärt habt

es wurde ja keiner erreicht , dann hieß es bekomme im Laufe des Tages bescheid wie vom dem Prüfer des vorgesetzten das sehen und joa dann duechgefallen