Führerschein Weg wegen 2mal erwischt mit Cannabis

6 Antworten

ja, kann sein

gut ist, dass ich 40 bin, ich bin schon 3 mal dicht wie ne sau angehalten worden

ich muss immer alktests machen und darf dann weiterfahren, alter hat auch seinen vorteil

Kihlu  19.12.2013, 23:18

Wenn deine Kinder/Angehörige von einem BTMer überfahren werden, würde ich sagen..schwarzer Humor..

adk710  20.12.2013, 00:12

Aha, anscheinend waren die Polizisten selber "dicht wie ne sau", dass sie das nicht bemerkt haben... Und da hinterfragst du nicht mal ein bisschen deine Eignung als Autofahrer?! Entschuldige, aber dein Selbstbewusstsein hätte ich gern mal: Nix zum Thema beitragen können und auch noch stolz daherreden. Deine Reaktion möchte ich mal sehen, wenn du besoffen einen Radfahrer anfährst und er durch seine Kopfverletzungen ins Koma fällt oder sogar stirbt, weil ja nur Warmduscher einen Helm tragen, wie ich einer weiteren qualifizierten Antwort von dir entnehmen konnte...

VladTepesIII  20.12.2013, 02:38
@adk710

wie ich einer weiteren qualifizierten Antwort von dir entnehmen konnte...

danke!

aXXLJ  20.12.2013, 12:02
@VladTepesIII

Euch ist schon bewusst, dass im Verkehr auch Menschen von absolut nüchternen Fahrern verletzt oder zu Tode gebracht werden oder?

Muss neben dem Berau(s)cht-Sein also auch parallel die Nüchternheit verboten werden?

ginatilan  20.12.2013, 12:49
@aXXLJ

Euch ist schon bewusst, dass im Verkehr auch Menschen von absolut nüchternen Fahrern verletzt oder zu Tode gebracht werden oder?

GENAU

mich regt es auch immer auf, wenn Moralapostel immer so einen Mist schreiben!!

ob ich betrunken/bekifft oder nüchtern wie ein Baby einen Menschen verletze ist sch...ßegal

adk710  20.12.2013, 13:14
@ginatilan

Ok, guter Vorsatz fürs nächste Jahr: Ab sofort darf jeder so zugedröhnt oder besoffen Auto fahren, wie er will, ist ja kein Problem, wer sich in den Weg stellt, ist selber schuld...

Natürlich ist das Ergebnis im Einzelfall dasselbe, das bestreite ich nicht! Aber schon mal darüber nachgedacht, wie viel weniger Einzelfälle es gäbe, würde jeder nüchtern fahren?!

ginatilan  20.12.2013, 13:29
@adk710

Natürlich ist das Ergebnis im Einzelfall dasselbe, das bestreite ich nicht!

und genau um das geht es @aXXLJ und meiner Wenigkeit

Die Polizei gibt Informationen über Drogendelikte an die Führerscheinstelle nach StVG §2 (12) weiter:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Solange Du nicht mit aktivem THC im Staßenverkehr erwischt wurdest, droht nicht direkt der Führerscheinentzug. Es wird aber idR ein fachärztliches Gutachten (fäG) durch die Führerscheinstelle angeordnet, um festzustellen, ob ausreichendes Trennvernmögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt.

Voraussetzung für dieses fäG ist der Nachweis der Abstinenz über 3 Monate - Du solltest also sofort mit dem Kiffen aufhören!

Bestehst Du das fäG nicht, wird eine MPU angeordnet. Fällt diese auch negativ aus, wird deine Fahrerlaubnis entzogen.

Dazu § 2 Abs. 12 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz:

Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Die Mitteilung an die Führerscheinstelle ist dir also schon mal sicher. Ob du den Stoff nur besessen oder auch konsumiert hast, ist unerheblich, auch die Menge spielt keine Rolle. DIe Behörde wird irgendwann ein ärztliches Gutachten von dir anfordern, um dein Konsumverhalten zu überprüfen. Legst du das nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, wird deine Fahrerlaubnis entzogen. Wenn du das äG bestehst, hast du nichts mehr zu befürchten, du solltest aber so schnell wie möglich mit dem Kiffen aufhören, denn der Stoff kann noch lange nachgewiesen werden!

Fällst du aber durch, wird eine MPU verlangt, und die wird dann mit 554,54 Euro richtig teuer.

ginatilan  20.12.2013, 10:26

du hast 10€ vergessen:-)

die kostet (ohne Zweitkopie) inzwischen 564,54€

adk710  20.12.2013, 11:14
@ginatilan

Aha, hab ich da was übersehen, oder wo kommen die 10 Euro her? Ich hab in der GebOSt bei Nr. 451.6 nachgeschaut, da stehen 338 Euro für die MPU und 128 Euro fürs Drogenscreening, ergibt 466 Euro zzgl. 19% USt. (88,54 Euro), macht zusammen 554,54 Euro. Kommt da vielleicht noch eine zusätzliche Gebühr hinzu?

Die Seite scheint meine Rechnung zu unterstützen: http://www.abv-gmbh.com/mpu-und-aerztliche-gutachten-nach-fahrerlaubnisverordnung/preisegebuehren.html Da werden die 10 Euro für eine Zweitschrift berechnet, das leuchtet mir noch ein, aber du schreibst ja, die 564,54 wären schon ohne Kopie fällig...

aXXLJ  20.12.2013, 12:11
@adk710

Na, na, na! Wer wird denn da um 10 € pfennigfuchsen?

Für die Möglichkeit zur Wiederlangung der Fahrerlaubnis sollte man im Überschwang der Emotionen ruhig mal überall "aufrunden" bzw. sattes Trinkgeld geben.

Bei/ab gewissen Summenhöhen kann dies in der Sache durchaus Positives bewirken...

ginatilan  20.12.2013, 12:12
@adk710

Die Seite scheint meine Rechnung zu unterstützen:

diese Seite ist von 2012:-)

GebOSt bei Nr. 451.6 nachgeschaut

auch hier wurde die Erhöhung vom Drogenscreening (noch) nicht berücksichtigt

Na, na, na! Wer wird denn da um 10 € pfennigfuchsen?

okay:-)

ihr habt Recht, ist doch egal ob 10€ mehr oder weniger

adk710  20.12.2013, 12:55
@ginatilan

auch hier wurde die Erhöhung vom Drogenscreening (noch) nicht berücksichtigt

Aha, und ich dachte, wenigstens auf Juris wäre Verlass... Hm, dann wurde die Verordnung eben noch nicht angepasst. Aber warum darf schon die erhöhte Gebühr verlangt werden, wenn doch die GebOSt noch nicht geändert wurde? Und warum ist die aktuelle Gebühr schon in einem Tipp vom Januar 2012 vorhanden? http://www.gutefrage.net/tipp/mpu-gebuehren Fragen über Fragen... :)

ginatilan  20.12.2013, 13:10
@adk710

Fragen über Fragen...

jetzt hast du mich aber unsicher gemacht:-(

auf @NancyCotten ist immer Verlass, ich kenne sie schon seit Jahren.

jetzt wird "ermittelt":-)

ginatilan  22.12.2013, 15:02
@ginatilan

Hallo liebe/r adk

du hattest Recht

sorry, ich war fest davon überzeugt:-(

adk710  22.12.2013, 15:10
@ginatilan

Danke, lieber ginatilan, kriegst ein DH! (bin übrigens männlich) :-)

Dann richten sich die Gebühren also tatsächlich nach der GebOSt und können erst ab Inkrafttreten einer Änderung angepasst werden. Alles andere hätte auch meinen gesunden Menschenverstand erschüttert... :D

Hallo XdamnitX

dass du ein ärztliches Gutachten machen musst haben meine Kollegen dir ja schon geschrieben.

ich möchte dir nur noch beschreiben, was dich beim äG erwarten wird:

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg. Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

Fahrerlaubnisrechtlich werden drei verschiedene Stufen von Cannabis-Konsum unterschieden: einmal, gelegentlich, regelmäßig.

Wenn du regelmäßig konsumierst, bist du automatisch die Fahrerlaubnis los, sobald die Behörde das erfährt.

Wenn du gelegentlich konsumierst, kannst du die Fahrerlaubnis behalten, solange du den Konsum vom Autofahren trennen kannst. Das heißt, du darfst dich nicht unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischen lassen.

Die einzige Rettung wäre also, wenn man dir abnimmt, dass du nur diese eine Mal Cannabis konsumiert hast.(diese Möglichkeit scheidet bei dir aus, da du schon zweimal erwischt wurdest)

Die Untersuchung soll nun ergeben, in welcher dieser drei Klassen du einzusortieren bist. Wenn du den Führerschein behalten willst, ist deine einzige Rettung, dass du beweisen kannst, dass du niemals ein Fahrzeug bewegen wirst wenn du unter Drogeneinfluss stehst..

Natürlich ist dafür günstig, wenn deine THC-COOH-Werte so niedrig wie möglich sind.

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.