Führerschein trotz Methadon

10 Antworten

Im Umgang mit Methadon und Autofahren kann man als verantwortungsvolle Person genauso Routine entwickeln wie körperliche gehandicapte Verkehrsteilnehmer. Der Gebrauch von Methadon bedeutet nicht zwangsläufig einen Zustand von Fahruntüchtigkeit oder von eingeschränkter Fahrtüchtigkeit.

Es darf nebenbei darauf hingewiesen werden, dass ein immens hoher Anteil aller Verkehrsteilnehmer unter der akuten Wirkung von Anti-Depressiva, von Schmerztabletten und von Lifestyle-drugs (z.B. Prozac oder ähnliche Präparate) Fahrzeuge bewegt. In aller Regel tun sie dies, ohne einen Unfall zu verursachen.

Unfälle passieren allerdings auch ohne jegliche Einwirkung von Medikamenten. Insofern wäre die Behauptung, dass "Methadon-Gebraucher die Straßen unsicherer machen" ebenso falsch wie die Behauptung, dass die Straßen sicher sind, sofern sich dort lediglich absolut nüchterne Verkehrsteilnehmer aufhalten.

Hallo lilly

Bei i.v.-Drogenabhängigen kann unter bestimmten Umständen eine Substitutionsbehandlung mit Methadon indiziert sein.

Wer als Heroinabhängiger mit Methadon substituiert wird, ist im Hinblick auf eine hinreichend beständige Anpassungs- und Leistungsfähigkeit in der Regel nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine positive Beurteilung möglich, wenn besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen. Hierzu gehören u. a. eine mehr als einjährige Methadonsubstitution, eine psychosoziale stabile Integration, die Freiheit von Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen, incl. Alkohol, seit mindestens einem Jahr, nachgewiesen durch geeignete, regelmäßige, zufällige Kontrollen (z. B. Urin, Haar) während der Therapie, der Nachweis für Eigenverantwortung und Therapie-Compliance sowie das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit

Persönlichkeitsveränderungen können nicht nur als reversible oder irreversible Folgen von Missbrauch und Abhängigkeit zu werten sein, sondern ggf. auch als vorbestehende oder parallel bestehende Störung, insbesondere auch im affektiven Bereich. In die Begutachtung des Einzelfalles ist das Urteil der behandelnden Ärzte einzubeziehen. Insoweit kommt in diesen Fällen neben den körperlichen Befunden den Persönlichkeits-, Leistungs-, verhaltenspsychologischen und den sozialpsychologischen Befunden erhebliche Bedeutung für die Begründung von positiven Regelausnahmen zu.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.12.htm

Das Verschweigen stellt keine Straftat dar. Das ist die Wahrheit und deutsches Recht. Fahren mit Methadon ist erlaubt, wenn man beweist, dass man keinen illegalen Beikonsum hat, und keinen legalen wie Alkohol. Das ist Fakt. Sont würde ich nicht legal fahren. Leeland2002

Wenn du eine Drogenkarriere hattest und als Ersatzdroge Methadon nimmst, wird man dir wohl zur Auflage machen, dass du völlig clean bist, bevor du zur Führerscheinprüfung zugelassen wirst. Wenn du schon mal den Führerschein wegen Drogenkonsums verloren hast, ist das aktenkundig, auch wenn du dem Fahrlehrer verschweigst, das du Drogenkonsument bist. Diese Tante wird wohl zuvor nicht mit Drogen im Verkehr auffällig geworden sein, dann kann das funktionieren mit dem Führerschein.Ansonsten glaube ich eher nicht. Spätestens dann, wenn die Zuteilung des Führerscheins beantragt wird, fällt auf, dass es sich um einen Drogenkonsumenten handelt.

Zur Verdeutlichung:

*Auszug Bei Methadon handelt es sich nicht um eine illegale (sondern eine verkehrsfähige --> nicht im Sinne von Straßenverkehr) "Droge", besser Mediakment. Es gibt also keinen Grund, einem Methadon-Patienten per se den Führerschein zu entziehen. Man entzieht ja auch niemandem der wg. chronischem Reizhusten Codein bekommt (auch ein Opiat) den Führerschein.

Was das "fahren unter Methadon" anbelangt, ist die Lage nicht eindeutig (mit Grenzwerten o.ä.) geregelt. Prinziepiell hat der behandelnde /substituierende Arzt den Patienten aufzuklären, daß die Methadondosis ggf. zu hoch ist, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Gerade am Anfang der Substitution wird das regelmäßig der Fall sein. Ist der Patient jedoch auf das Medikament "eingestellt" kann sehr wohl Fahrtüchtigkeit gegeben sein, da Methadon keine Rauschwirkung hervorruft, sondern lediglich die körperl. Entzugssymtomatik verhindert. Vor einigen Jahren war es so -ich weiß nicht ob heute auch noch- daß der Arzt quasi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen konnte.