Führerschein trotz Methadon

10 Antworten

Im Umgang mit Methadon und Autofahren kann man als verantwortungsvolle Person genauso Routine entwickeln wie körperliche gehandicapte Verkehrsteilnehmer. Der Gebrauch von Methadon bedeutet nicht zwangsläufig einen Zustand von Fahruntüchtigkeit oder von eingeschränkter Fahrtüchtigkeit.

Es darf nebenbei darauf hingewiesen werden, dass ein immens hoher Anteil aller Verkehrsteilnehmer unter der akuten Wirkung von Anti-Depressiva, von Schmerztabletten und von Lifestyle-drugs (z.B. Prozac oder ähnliche Präparate) Fahrzeuge bewegt. In aller Regel tun sie dies, ohne einen Unfall zu verursachen.

Unfälle passieren allerdings auch ohne jegliche Einwirkung von Medikamenten. Insofern wäre die Behauptung, dass "Methadon-Gebraucher die Straßen unsicherer machen" ebenso falsch wie die Behauptung, dass die Straßen sicher sind, sofern sich dort lediglich absolut nüchterne Verkehrsteilnehmer aufhalten.

Ontario  18.03.2016, 16:58

Da bin ich ganz anderer Meinung. Auch ein Alkoholiker kann Routine entwickeln und sich im Strassenverkehr unauffällig bewegen. Manche können da nach 5 -6 Bier immer noch fahren, ohne dass sie auffallen, während einer, der nie Alkohol trinkt bei dieser Menge Bier, sicher auffällig wird. Deshalb ist das verantwortungslos, egal ob mit Alkohol oder anderen Drogen am Strassenverkehr teilzunehmen. Auf vielen Beilagenzettel bei Medikamenten ist auch ein Hinweis ersichtlich, ob das Medikament die Arbeit an Maschinen beeinträchtigen kann, oder Beeinträchtigungen im Strassenverkehr möglich sind. Sicher hast du recht, dass auch Unfälle passieren, ohne dass die Fahrer etwas genommen haben. Weil es angeblich so viele gibt die irgendwie "unter Strom" stehen und am Verkehr teilnehmen, kann das noch lange nicht heissen, dass das akzeptabel ist, auch wenn nichts passiert. Drogensüchtige und auch Alkoholiker sollten solange keinen Führerschein bekommen, bis sie einen längeren Zeitraum nachweisen können, in dem sie clean sind. Nehmen sie dann wieder Drogen und Alkohol zu sich, bei einer Kontrolle erwischt, sollte man denen unterstellen, dass sie nicht fähig sind, am Strassenverkehr teilzunehmen. Führerschein auf Dauer weg. Ich hatte einen Arbeitskollegen der in einen Unfall verwickelt war, bei dem ihm ein betrunkener Autofahrer ins Auto fuhr. Mein Arbeitskollege verlor dabei seine Frau und 3 Kinder. Er selber trägt zeitlebens einen körperlichen Schaden davon, der ihn berufsunfähig machte. Ich denke, wer so eine tragische Situation erfährt, der macht sich schon Gedanken darüber, ob man besoffene oder vollgekiffte Routiniers auf die Strasse lassen darf. 

aXXLJ  18.03.2016, 18:09
@Ontario

Wunschdenken ändert ebenso wenig an der Realität wie Verbote.

LaylaAyala  21.03.2016, 00:53
@Ontario

Du kannst doch stabil substituierte nicht mit Kiffern vergleichen. Sorry aber du hast keinerlei Ahnung von der Materie. 

aXXLJ  21.03.2016, 06:17
@LaylaAyala

Wer vergleicht denn Cannabiskonsumenten mit (stabil) Methadonsubstituierten?

Hallo lilly

Bei i.v.-Drogenabhängigen kann unter bestimmten Umständen eine Substitutionsbehandlung mit Methadon indiziert sein.

Wer als Heroinabhängiger mit Methadon substituiert wird, ist im Hinblick auf eine hinreichend beständige Anpassungs- und Leistungsfähigkeit in der Regel nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine positive Beurteilung möglich, wenn besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen. Hierzu gehören u. a. eine mehr als einjährige Methadonsubstitution, eine psychosoziale stabile Integration, die Freiheit von Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen, incl. Alkohol, seit mindestens einem Jahr, nachgewiesen durch geeignete, regelmäßige, zufällige Kontrollen (z. B. Urin, Haar) während der Therapie, der Nachweis für Eigenverantwortung und Therapie-Compliance sowie das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit

Persönlichkeitsveränderungen können nicht nur als reversible oder irreversible Folgen von Missbrauch und Abhängigkeit zu werten sein, sondern ggf. auch als vorbestehende oder parallel bestehende Störung, insbesondere auch im affektiven Bereich. In die Begutachtung des Einzelfalles ist das Urteil der behandelnden Ärzte einzubeziehen. Insoweit kommt in diesen Fällen neben den körperlichen Befunden den Persönlichkeits-, Leistungs-, verhaltenspsychologischen und den sozialpsychologischen Befunden erhebliche Bedeutung für die Begründung von positiven Regelausnahmen zu.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.12.htm

Leeland2002  19.03.2016, 06:47

Mal die Antwort von jemandem der richtig recherchiert hat oder sich gut auskennt.

Genau so ist das!

Abgeschrieben aus BGLL oder BTMg oder O.K.    Leeland2002

Das Verschweigen stellt keine Straftat dar. Das ist die Wahrheit und deutsches Recht. Fahren mit Methadon ist erlaubt, wenn man beweist, dass man keinen illegalen Beikonsum hat, und keinen legalen wie Alkohol. Das ist Fakt. Sont würde ich nicht legal fahren. Leeland2002

Wenn du eine Drogenkarriere hattest und als Ersatzdroge Methadon nimmst, wird man dir wohl zur Auflage machen, dass du völlig clean bist, bevor du zur Führerscheinprüfung zugelassen wirst. Wenn du schon mal den Führerschein wegen Drogenkonsums verloren hast, ist das aktenkundig, auch wenn du dem Fahrlehrer verschweigst, das du Drogenkonsument bist. Diese Tante wird wohl zuvor nicht mit Drogen im Verkehr auffällig geworden sein, dann kann das funktionieren mit dem Führerschein.Ansonsten glaube ich eher nicht. Spätestens dann, wenn die Zuteilung des Führerscheins beantragt wird, fällt auf, dass es sich um einen Drogenkonsumenten handelt.

Leeland2002  18.03.2016, 21:11

Da liegst Du total daneben. Ersten ist  im BTMg ganz groß vermerkt, daß der Staat Subtstitutierte bezüglich der Fahrerlaubnis fördern will. Das fügt zur Resoziolisierung bei und man hat die Möglichkeit wiede "Fuß zu fassen im Leben". Z.B. durch Arbeit als Kraftfahrer.

Ein EX-Junkie ist mit Methadon fahrsicherer als ohne. Aber das zu verstehen fällt Menschen wie Dir schwer. Wie sollst Du auch wissen wie ein Apfel schmeckt, wenn Du noch nie einen gegessen hast. Aber Mitreden zu können - und das aus Erfahrung - und es einfach nur zu tun sind zwei Paar Stiefel.

Diese Auflage gibt es nicht. Opiat, Heroin-Sucht ist eine anerkannte Krankheit (seit 1992). Methadon hat in den letzten 30 Jahren zehntausende Menschenleben gerettet und viele dieser Menschen leben unter Dir und Du merkst es nicht einmal.

Und jetzt zu letzten Mal: Du kannst ohne Probleme zu einer Führerscheinprüfung zugelassen werden, auch wenn Du Methadon oder einer anderes Substitut bekommst.

Die Wichtigkeit besteht darin, ein Jahr mit dem Substitut stabil gewesen zu sein und es weiterhin zu bleiben. Genauf dies wird aber durch wöchentliche Urin oder  Speichelproben bewiesen. Hält man sich an die Regeln, kann man den Fehler, auf die "schiefe Bahn" gekommen zu sein, auch wieder Rückgangig machen.

Das Problem an der Sache sind leider all zu oft vorgefertigte Meinungen und die Sesselfurzer, die die Gesetze machen, welche Menschen wie mir das Leben erschweren. Dabei haben genau diese "Sesselfurzer" noch nie einen Süchtigen, egal welcher Art, auch nur aus 20 Meter Entfernung gesehen! Verdienen so aber ihhr Geld. Und das auf Kosten des Steuerzahlers.

Das gehörst Du mit dazu und vertrittst genau die gleiche Meinung, ohne die geringste Ahnung über diese "Materie" zu haben.

Ohne Dich angreifen zu wollen: Ich würde mir in diesem Diskusionsforum - wo doch Menschen nach Hilfe und Lösungen suchen, um wieder konform an der Gesellschaft mitwirken zu können - an Deiner Stelle unheimlich blöd vorkommen.

Sorry - das ist nicht böse gemeint. Leeland2002

LaylaAyala  21.03.2016, 00:51
@Leeland2002

Der Meinung von Dir kann ich nur beipflichten. 

Zur Verdeutlichung:

*Auszug Bei Methadon handelt es sich nicht um eine illegale (sondern eine verkehrsfähige --> nicht im Sinne von Straßenverkehr) "Droge", besser Mediakment. Es gibt also keinen Grund, einem Methadon-Patienten per se den Führerschein zu entziehen. Man entzieht ja auch niemandem der wg. chronischem Reizhusten Codein bekommt (auch ein Opiat) den Führerschein.

Was das "fahren unter Methadon" anbelangt, ist die Lage nicht eindeutig (mit Grenzwerten o.ä.) geregelt. Prinziepiell hat der behandelnde /substituierende Arzt den Patienten aufzuklären, daß die Methadondosis ggf. zu hoch ist, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Gerade am Anfang der Substitution wird das regelmäßig der Fall sein. Ist der Patient jedoch auf das Medikament "eingestellt" kann sehr wohl Fahrtüchtigkeit gegeben sein, da Methadon keine Rauschwirkung hervorruft, sondern lediglich die körperl. Entzugssymtomatik verhindert. Vor einigen Jahren war es so -ich weiß nicht ob heute auch noch- daß der Arzt quasi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen konnte.

lilly190302 
Fragesteller
 02.05.2013, 10:01

Es geht nicht um "Weiterfahren unter Methadon" , es geht um neumachen des Führerscheins( nicht MPU) und der Fahrschule wurde der Methadonkonsum verschwiegen.

lilly190302 
Fragesteller
 02.05.2013, 10:01

Es geht nicht um "Weiterfahren unter Methadon" , es geht um neumachen des Führerscheins( nicht MPU) und der Fahrschule wurde der Methadonkonsum verschwiegen.

KittyCat2909  02.05.2013, 10:09
@lilly190302

soweit mir bekannt ist werden diese Substanzen ärztlich verordnet und es liegt kein Missbrauch vor, ist es möglich, dass Fahrtauglichkeit weiter zugesprochen wird. Dazu ist eine enge und offene Zusammenarbeit mit der Fahrerlaubnisbehörde Voraussetzung, normalerweise auch eine MPU. Damit mit anderen Worten der Gang bzw die Absprache mit dem beh. Arzt von Nöten ist. Ohne das kann es tatsächlich evt Folgen haben. Eigenmächtig das zu unterlassen und damit nicht belegbar als 'fahrtüchtig' erachtet zu werden wäre eig die Pflicht gewesen.

sachlich123  02.05.2013, 10:09

Das stimmt Einzelfallentscheidungen können vom Gericht gefällt werden. Aber wie ist es im Schadensfall mit der Versicherung? Würden die nicht erstmal versuchen zu behaupten der Unfallbeteiligte wäre zu hoch dosiert gewesen? Ich denke eine Versicherung würde in dem Fall versuchen vor Gericht ihr Geld wieder zu bekommen. Das würde mich in dem Zusammenhang interessieren.

KittyCat2909  02.05.2013, 10:12
@sachlich123

davon ist auszugehen, da es dann nicht mehr um einen 'allgemein' als fahrtüchtig zu Betrachteten wäre. Nicht nur eine zu hohe Dosierung- sondern auch ein evt absetzen oder Reduzierung könnte fatale Folgen haben. (Entzugserscheinungen..). Ohne Veto wird da sicher keine Versicherung bleiben.

sachlich123  02.05.2013, 10:21
@KittyCat2909

Aber so lange die Einzelfallentscheidung vom Gericht die übliche Rechtslage nicht aufhebt (und das ist hier nicht der Fall) gilt das was ich in meiner Antwort geschrieben habe. Das bedeutet, daß per se der Führerschein sehr wohl entzogen wird und vor Gericht in Ausnahmefällen wiedererlangt werden kann.

Leeland2002  18.03.2016, 16:21
@sachlich123

Ein Armutszeugnis, was ihr Neuzeitmenschen alles so schreibt, aber nicht die geringste Ahnung habt. Ich habe das alles mitgemacht, war schwer Drogenabhängig und fahre legal Auto. Soll ich Euch den Füherschein wegnehmen, weil ihr Zuckerkrank seit, Spielsüchtig, Sexsüchtig u.s.w.!!! Solch unqualilfzierte Antworten von Spießbürger gehören verboten. Ihr seit arm an GEIST UND WISSEN. Ich fahre legal mit Methadon substituiert Auto. UND JETZT? Was stört euch daran? Sind das eure einzigen Probleme? Sich an Problemen anderer aufgleilen. ARMES DESCHLAND! P.S.: Laß euch Euer nächstes Bier schmecken. Leeland2002