Führerschein nicht bei Hauptwohnsitz?
Hallo,
Ich möchte gerne meinen Führerschein auf Klasse A erweitern, möchte dies aber nicht im Ort meines Hauptwohnsitzes machen, sondern in meiner alten Heimat, die auch Zweitwohnsitz ist.
Nun habe ich an die Führerscheinstelle meinen Arbeitsvertrag von meinem Zweitwohnsitz geschickt, diese meinte jedoch, dass ein Minijob kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 17 FeV ist und ich deswegen nicht den Prüfungsort wechseln kann.
Nun zu meiner Frage... Meiner Meinung nach ist ein Minijob ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere und man genießt die gleichen Rechte als Teilzeitbeschäftigter wie ein Vollzeitbeschäftigter. Liege ich damit richtig? Wenn ja, sollte es ja kein Problem darstellen meinen Prüfungsort zu wechseln. Leider finde ich dazu auch keine explizite Norm, in der das steht.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Schon mal danke im voraus :)
2 Antworten
Mein Bruder hat seinen Führerschein bei seinem Schwiegervater gemacht,
dieser ist Fahrschullehrer in Baden Württemberg. Unserer Führerscheinstelle in Hessen wollte hierfür eine Begründung.
Der Schwiegervater hat dann gemeinsam mit meinem Bruder der Führerscheinstelle mitgeteilt das er recht oft auf Baustellen in der Stadt in der die Fahrschule sei arbeiten würde. Bei dem ersten Versuch durch meinen Bruder wollte dies die Führescheinstelle auch erst nicht zulassen, erst auf Nachdruck seines Fahrlehrers stimmte die Führerscheinstelle zu.
Dies war natürlich nicht der Fall, sondern mein Bruder wollte dadurch Geld
sparen. Daher mein Ratschlag, geh zu einer Fahrschule und erbitte die Hilfe des Fahrlehrers.
Die Wohnsitze sind hoffentlich nicht nur 10 KM auseinander oder?
Ein kurzzeitiges Ummelden eine Alternative?
Beides Nein dann lass die Fahrschule mal ein Schreiben fertig machen und einreichen.
Ein Minijob ist zumindest kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Aber der Paragraf 17 FEV Abs. 3 besagt auch , dass die Fahrerlaubnisbehörde durchaus zulassen KANN, die praktische Prüfung an einem anderen Ort als dem Hauptwohnsitz oder dem "Arbeitsort" abzulegen.
Siehe hier :
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html
Frage daher nochmals bei der Führerscheinstelle unter Verweis auf 17 Abs. 3 nach, ob dieser Handlungsspielraum für Deine [ zu nennenden stichhaltigen Gründen ] dann nicht angewandt werden kann.
Okay danke, das wäre schon mal eine Alternative. Obwohl ich meine, dass es bei mir auch einfacher gehen sollte... Warum man den Führerschein nicht einfach da machen kann, wo man möchte, verstehe ich sowieso nicht.