Zweitwohnsitz..wie siehts beim ALG1 aus?HIIIILLLFFEEE!

4 Antworten

also soll ich mich gar nicht erst bei der zweiten wohnung anmelden? bekommen die davon nicht wind?da ich ja auch strom anmelden muss usw. ich hab meine ausbildung seit dem 30.9.09 fertig, und hab am 1.10.09 das Praktikum angefangen.....ALG bekomm ich ertst ende oktober, da die ja nicht im vorraus zahlen..... (geld für miete usw. für jetzt hab ich zusammen^^)

Das würde ich an deiner Stelle sehr wohl überlegen. Denn den Ämterstress hast Du sowohl als auch.

Denk mal nach! Nach Beendigung des praktikums mit Übernahme in eine festanstellung, erhältst Du für den Folgemonat keine Leistungen mehr vom AA. Wie willst du dann deine Miete zahlen?

Du hast nichts zu befürchten bzgl. des Ummeldens. Der Anspruch auf ALG 1 bleibt bestehen.

nein, Du bleibst dort beim hauptwohnsitz, gibtst nur die andere adresse mit an