Befristeter Arbeitsvertrag: Ist der Arbeitgeber verpflichtet zu informieren, dass kein neuer Vertrag

13 Antworten

Hallo, danke für eure Antworten und vor allen Dingen für eure Sachlichkeit.

Ich habe mal nachgesehen und tatsächlich: "Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer vorhergehenden Kündigung bedarf."

Das Problem ist, dass er öfters schon nachfragen war und sie es immer wieder hinauszögern wegen diverser Gründe.

Ich habe auch schon so oft gesagt er soll schonmal sicherheitshalber sich woanders bewerben, aber er sagt immer zu mir, dass die Firmen nicht wissen ob sie jemanden in ein paar Monaten brauchen. Und das glaube ich ihm auch.

Liebe Grüße

Klaus, Support10  22.04.2010, 13:54

Liebe/r Catcatcat ,

wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Klaus vom gutefrage.net-Support

Der AG ist nicht dazu verpflichtet, der Vertrag ist befristet und erstmal ist das so, basta ;) Man sollte das Gespräch mit dem AG selber suchen und sich ggf. rechtzeitig bei AA als arbeitssuchend melden.

Sorry, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet über eine Fortsetzung des Vertrages zu reden. Was steht denn genau in dem Vertrag? Endet er automatisch "falls nicht vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde"? Bei Standardverträgen ist weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer verpflichtet nach Vertragsende weiter zu arbeiten bzw. sind Beide verpflichtet VOR Ende des Vertrages über die Fortsetzung zu verhandeln, sollte eine Fortsetzung gewünscht sein. Also, wenn der Arbeitgeber nix sagt, kann es durchaus bedeuten, daß der Vertrag nicht verlängert wird. Auf jeden Fall müßt Ihr unbedingt SOFORT zum Arbeitsamt und "Arbeitssuchend" melden.

Catcatcat 
Fragesteller
 22.04.2010, 11:42

"Melden Sie sich 3 Monate vor dem Ende Ihres Vertrags bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. Ist das Ende Ihres Zeitvertrags zweckgebunden, muss die Meldung erfolgen, sobald Sie vom Ende erfahren. Der Arbeitgeber muss Sie auf diese Meldepflicht hinweisen, ansonsten ist er zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Ihnen das Arbeitslosengeld aufgrund der zu späten Meldung gekürzt wird. Wenn Sie diese Frist versäumen, riskieren Sie eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld"

Zweckgebunden = nicht zeitgebunden, sehe ich das richtig?

BurtKeck  28.04.2010, 00:57
@Catcatcat

Ja das siehst Du richtig. Dann ist die Zweckerreichung zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen, § 15 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Es stimmt auch, dass der Arbeitgeber auf die Meldepflicht hinweisen muss, § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III http://tinyurl.com/376fmlm. Allerdings stimmt das mit dem Schadensersatz nicht, eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers wird also nicht sanktioniert (AZ des BAG-Urteils habe ich jetzt nicht parat, aber vielleicht nimmst Du's mir so ab).
LG BurtKeck

BurtKeck  28.04.2010, 17:29
@BurtKeck

Hallo Catcatcat,
noch ein Nachtrag. Zitiert hast Du aus dem Ratgeber richtig, ich habe das nicht glauben wollen und nachgeschaut. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Hoffnung auf Schadensersatz mit Urteil vom 29.09.2005 - 8 AZR 571/04 - zerstreut. Soweit die Quellangabe, die ich heute Nacht nicht verfügbar hatte.
LG BurtKeck

Der Arbeitgeber muss in diesem Fall gar nichts machen. Der Vertrag läuft aus, und damit hat sichs. Allerdings könnte dein Freund am ersten Tag des Folgejahrs einfach hingehen und die Arbeit aufnehmen. Wenn sie ihn nicht nach Hause schicken, ist er in einem festen Arbeitsverhältnis. Und es ist richtig, er hätte sich längst wieder auf dem Arbeitsamt melden müssen. Das soll er wenigsten heute noch schriftlich machen. Sonst bekommt er in jedem Fall eine Sperre. Nichts wissen, nützt nichts.