Keine schriftliche Kündigung erhalten, werde ich bis zum postalischen eintreffen dieser bezahlt?

5 Antworten

Kündigungen sind an Schriftform gebunden. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Du bit somit noch in Lohn und Brot, wie man so sagt.

Verrückt, vielen Dank

(trotzdem ich nicht zur Arbeit mehr erscheine ?)

Wenn dir gekündigt wird,auch fristlos, dann muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam und ein Trick des AG auf den du hereingefallen bist, weil du nicht mehr am Arbeitsplatz erschienen bist.

Dir wurde mitgeteilt, dass du nicht mehr zur Arbeit kommen sollst und das hast du dann auch so gemacht.

Das ist Pech für dich. Der AG wird dein Nichterscheinen dazu nutzen, dir nur bis zu dem Tag deinen Lohn zu zahlen, bis zu dem Tag an dem du zuletzt gearbeitet hast.

Gehe zu dem Arbeitgeber und sage dem, dass du weiterarbeiten möchtest, da die mündliche Kündigung unwirksam sei.

Wirft er dich dennoch raus, dann verlange eine schriftliche Kündigung mit Angabe des Kündigungsgrundes. Fristlos gekündigt zu werden, hat immer so einen faden Beigeschmack.

Wenn er dir dann die Kündigung ausstellt, du diese als nicht gerechtfertigt siehst, kannst du zum Arbeitsgericht gehen und Klage gegen die Kündigung erheben.

Oha, Vorsicht!

Jetzt können die behaupten, Du seist einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und Dich nicht bezahlen, da Du nichts schriftliches hast!

Wie gemein! Da wird Deine Unwissenheit schamlos ausgenutzt!

Am besten, Du gehst gleich persönlich hin und fragst nach. Dann wirst Du wahrscheinlich rausgeworfen und dann kannst Du Dir überlegen, ob Du Dir einen Anwalt nimmst oder nicht...

Ist die Frage, wer sich da einen tollen Trick einfallen lässt.. es gibt nicht nur auf AG-Seite schwarze Schafe.

"Jetzt können die behaupten, Du seist einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und Dich nicht bezahlen, da Du nichts schriftliches hast!"

davor hab ich auch Angst, darf der Arbeitgeber das einfach so ?

@radabingbong

Frag einen Anwalt. Je nachdem, wie die das so hinkonstruieren... Und es ist ja eine Große Firma, sagst Du.

Er darf es eigentlich nicht, aber das hilft dir in diesem Fall nicht.
Der Arbeitgeber wird beweisen können, dass du nicht mehr erschienen bist, aber du kannst nicht beweisen (und selbst wenn, wäre es zwecklos), dass dir mündlich gekündigt wurde.

Mündliche Kündigungen sind nicht wirksam. Du bist also weiterhin angestellt.
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass der Arbeitgeber versucht, es so aussehen zu lassen als wärst du nicht mehr zur Arbeit erschienen.
Daher solltest du auf jeden Fall wieder hingehen und eine schriftliche Kündigung verlangen oder weiterarbeiten.
Wenn du Pech hast, ist das bereits zu spät und du erhälst dein Gehalt nicht oder nur einen Teil davon.
Bei sowas muss man immer vorsichtig sein. Diese Leute versuchen das Unwissen Anderer auszunutzen.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages Bedarf zwingend die Schriftform, eine mündliche Kündigung ist damit unwirksam und so als wäre niemals eine Kündigung ausgesprochen worden.

Heißt also, du bekommst ganz normal dein Gehalt weiter bis du die schriftliche Kündigung auf den Tisch erhältst. Ja, auch dann bekommt sein Gehalt wenn du zu Hause rumsitzt, denn der Arbeitgeber hatte dich ja nach Hause geschickt und da mit deine Arbeitsleistung nicht angenommen.