Freund wurde gekündigt, weil Projektleiter Probleme privat hatte. Ist das rechtens?

7 Antworten

Freund wurde gekündigt, weil Projektleiter Probleme privat hatte. Ist das rechtens?

Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen ?

Wie lang ist die Kündigung her ?

Steht ein Grund in der Kündigung ?

Einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft einschalten.

Der neue Kollege kann sich anscheinend besser ins rechte Licht rücken als Dein Freund. Es sieht so aus, als ob er dafür auch Gespräche unter vier Augen nutzen würde.

Was mir nicht aufgeht: Wenn Dein Freund tagtäglich über seine Arbeit berichten muss, ist das nicht auch ab und zu mal dabei, dass er Fragen des Kollegen beantwortet? Es ist normal, dass ein neuer Kollege anfangs mehr Fragen hat, aber wenn das über das normale Maß hinausgeht, kann man das ja durchaus erwähnen.

Dein Freund kann in einem Gespräch mit seinem Chef die Kündigung akzeptieren, dafür aber ein gutes Arbeitszeugnis verlangen. Damit kriegt er leichter einen neuen Job.

Wie sieht denn die Kündigung aus @Wortlaut. Wird ja nicht drin stehen "wird gekündigt, weil der Projektleiter Eheprobleme hat".

Unter Umständen kann man da auch gegen klagen.

In der beruflichen Praxis erlebe ich solche Situationen immer wieder. Letztendlich reflektiert das Arbeitsverhältnis auch das normale Leben. Man mag sich oder mag sich nicht oder mag sich mehr. Entsprechend fördert oder nicht fördert man Menschen. Gerade auch bei Führungskräften sind es Seilschaften die sich bilden und andere Arbeitnehmer von bestimmten Position verdrängen oder ausschließen. Insoweit also ein leider normaler Teil des Arbeitslebens.

Wichtig dürfte sein, dass hier geprüft wird ob Kündigungsschutz besteht. Es gibt 2 Voraussetzungen. Zum einen muss das Arbeitsverhältnis Zeit mehr als 6 Monaten bestehen. Das ist wohl gegeben. Darüber hinaus müssen in dem Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit arbeiten. Das ist rechnerisch zu verstehen, Teilzeitmitarbeiter zählen anteilig. Ist auch diese Voraussetzung gegeben, benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Dies wird allerdings nur geprüft, wenn fristwahrend Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Fristwahrend bedeutet, dass 3 Wochen nach Zugang der Kündigung die Klage bei dem Arbeitsgericht sein muss. Aufgrund des Sachverhaltes gehe ich davon aus, dass ein Kündigungsgrund nicht gegeben ist. Vereinfacht gesagt gibt es dann 2 Optionen: Weiterbeschäftigung oder Verhandlung eines Ausstiegspaketes (Abfindung etc.).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung