Fremdes Eigentum fotografiert als Beweis für Rechtsstreit

3 Antworten

Ruhig Blut, jeder Postbote kann den Namen am Briefkasten ablesen, das beweist noch garnichts. Jedes Amt kann durch das Einwohnermeldeamt herauskriegen, wo dein LG gerade wohnt. Und selbst wenn, es ist nicht verboten mit seinem Partner zusammenzuziehen und das was deins ist, ist deins. Wenn die Ex-Frau deines LG Probleme hat, dann hat sie das mit ihm und nicht mit dir, dich geht das eigentlich nichts an.

An deiner Stelle würde ich erstmal garnichts machen und abwarten. Sollte diese Frau unerlaubt dein Grundstück betreten, dann kannst du die Polizei dazuziehen. Das geht nicht, wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, was frei zugänglich ist. Hast du ein Haus und sie kommt durch die Gartentür auf dein Grundstück, sieht es schon wieder anders aus.

Sag ihr sie soll verschwinden und sonst ruf die polizei und zeige sie wegen belästigung an und eigendlich muss sie das foto löschen denn sie könnte es ja ins internet stellen und das darf sie nicht sollange dein name lesbar ist

Ist das Grundstück deins?Privatsachen dürfen nur fotografiert werden mit zustimmung des eigentümers,wende dich an einen anwalt und der kann veranlassen das die fotos nicht vor gericht gezeigt werden dürfen

Hallo! Ja das ist mein Haus und mein Grundstück..Kann ich die auch anzeigen?? Ich bin wirklich wütend und wie gesagt es gruselt mir bei dem Gedanken das die hier rumschleicht.

@Elli77777

anzeigen geht bestimmt auch,kenne da bloß den fachbegriff nicht.wenn du gleich deinen anwalt einschaltest kann er für dich bestimmt auch ein wenig geld rausschlagen.dann macht die sowas ne mehr^^