Fremde Bilder online bearbeiten legal?

4 Antworten

Moin,

das Bild ist evtl zum einen urheberrechtlich geschützt und zum anderen besteht das Recht am eigenen Bild.

wenn du das Bild bearbeitest, entsteht hierdurch ggf eine Bearbeitung iSd § 3 UrhG. Daran kann auch Urheberrecht entstehen - jedoch ist für die Veröffentlichung/Verbreitung die Zustimmung des ursprünglichen Urhebers von Nöten, § 23 UrhG.

Ein hochladen wäre daher nur mit Einwilligung des Urhebers möglich. Und das lässt das Recht am eigenen Bild auch noch außer Betracht. Hieraus können sich weitere Gebote ergeben, die es zu beachten gilt.

Nicht ohne Einwilligung dieser Person...

Ich würde diese fremde Person immer anschreiben und schildern was ich vorhabe! Bei fünf Anfragen wirst Du von zweien keine Antwort bekommen, von einem ein "Nein", von einem ein "ja, das kostet", und von einem ein einfaches "Ja". Naja, je nachdem wen Du anschreibst brauchst Du vielleicht auch ein paar mehr Anläufe?

Hängt aber auch von der anschließenden Nutzung ab: verdienst Du Geld damit, ist die Wahrscheinlichkeit einer angemessenen Forderung groß. Ist es nur für Dich privat, sind viele Amateure froh wenn ihre Bilder munter lustig geteilt werden, erwarten aber in der Regel einen Link zu ihrer Seite.

Allerdings gibt es mittlerweile eine Google-Funktion, mit der ich meine Bilder suchen lassen kann. Finde ich da eine illegale Kopie, also eine die bei mir nicht angefragt wurde, schicke ich eine Rechnung mit doppeltem Satz (juristischer Usus, geht immer durch)! Und ja, die findet auch veränderte Bilder in Profilbildern der Social Media Seiten, und aufgrund der hohen Zugriffszahlen dieser Seiten und der gewerblichen Nutzung, Facebook verdient richtig Geld damit, wird das nicht billig!

Einzige Ausnahme: Bildung! Wenn ein Schüler ein Bild aus dem Internet für eine Schulaufgabe nutzt, dann darf diese Ausfertigung auch auf den Schulwebseiten online gestellt werden - aber nicht das einzelne Bild, sondern die ganze Ausarbeitung - ganz ohne Anfrage und Zustimmung des Urheberrechtsinhabers!

Weil ich regional bekannter werden möchte (um vielleicht mal irgendwann so viel Nachfrage zu erzeugen, dass sich ein Gewerbe lohnt?) und zwei Kinder in der Schule habe, mache ich für deren Aufgaben, Referate, etc. die Bilder, und stelle die anschließend den Lehrkräften kostenlos zur Verfügung. Aktuell wieder geschehen mit folgendem Bild, wo mein Sohn beim Home@School perspektivisch zeichnen sollte:

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:Hobby
 - (Recht, Bilder, Foto)

solange du es nur für dich machst und es nicht veröffentlichst, ist alles gut

FritzFlocke  06.06.2020, 08:43

Wo kein Kläger da kein Angeklagter, aber auch nur für dich darfst du es nicht.