Ist das Abzocke oder noch "legal"?

6 Antworten

Natürlich ist das Strafbar? Wenn du das gemacht hast, hoffe ich das du eine Anzeige bekommst und das ganze Geld zurück zahken musst

Frager111111 
Fragesteller
 08.06.2017, 23:19

habe ich nicht. ich frage ja nur.

Verstößt gegen die AGB - strafbar

melman86c  08.06.2017, 23:31

Gegen AGB verstoßen ist strafbar? ^^

jort93  08.06.2017, 23:44
@melman86c

naja nicht unbedingt. aber wenn du dich als die person auf dem bild ausgibst kann das schon sein.

AalFred2  09.06.2017, 14:07
@jort93

Nein, grundsätzlich nicht.

Sanctuaria  18.07.2017, 16:23
@AalFred2

Gegen AGB verstoßen ist strafbar? ^^

Ja.

Bei Erstellung des Accounts stimmst du den AGBs zu. Dadurch ist eine beidseitige Willenserklärung zustande gekommen, sprich: ein Vertrag. Hält sich eine von beiden Parteien nicht an die AGBs (sofern diese gänzlich gültig sind), so begehrt er Vertragsbruch.

AalFred2  18.07.2017, 20:48
@Sanctuaria

Vertragsbruch ist in Deutschland in keiner Weise strafbar. Also, NEIN.

Ganz klar illigal. Mehrfach sogar.

Da haben wir das Ausgeben als jemand anderes - Identitätsdiebstahl. 

Wenn du wirklich ein freies bild genommen hast dann ist das zumindest rechtlich ok ansonsten kommt noch Urheberrechtsverletzung dazu.

Wenn du jemand um Geld bittest und ihm nichts als Gegenleistung gibst ist dies Betrug und ebenfalls Strafbar. Wenn du jemanden dazu drängst dass er nur Bilder gegen Geld bekommt ist die sogar Nötigung und wenn man es genau genau haben will sogar Steuerhinterziehung da du ein Produkt gewinnbringend verkaufst ohne Streuern abzuführen.

Identitätsdiebstahl - Nach § 187 StGB - 5 Jahre Gefängnis (Höchststrafe)

Urheberrechtsverletzung - Fällt in deinem Fall raus (Freies Bild) 

Betrug - Nach §§ 263 ff. StGB - 5 Jahre Gefängnis (Höchststrafe)

Nötigung - Nach § 240 StGB - 3 Jahre Gefängnis (Höchststrafe)

Steuerhinterziehung - Nach § 37 AO und § 46 StGB - Je nach Verurteilung 

Also anders gesagt, lass es lieber. Egal ob der andere ein Pedo ist oder dich einfach nur sehen will. Es wird sehr schlecht für dich ausgehen.

Gruß

AalFred2  09.06.2017, 14:06

Es gibt in Deutschland keinen Straftatbestand Identitätsdiebstahl. §187 StGB ist Verleumdung.

Jemandem etwas nur gegen Gegenleistung auszuhändigen, ist wohl grundsätzlich kaum Nötigung. Oder nötigt dich dein Bäcker, wenn du Brötchen holst? Nötigst du ihn dann auch?

Takiry  09.06.2017, 14:14
@AalFred2

§ 187 beinhaltet "Wer wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache behauptet"

Damit ist das gemeint...

Nötigung ist, wenn jemand durch unzulässige Gewaltandrohung jemanden zu etwas bewegt was nicht erlaubt ist. Gewaltandrohung muss nicht zwingend mit Faust, Waffe usw sein. Es gibt eine beugende Gewalt damit ist die rein psychische Gewalt gemeint die meiner Meinung nach hier ausgeübt wird. man nutzt das Verlangen anderer aus um Steuerhinterziehung und Betrug zu verüben. Ohne die anderen und ohne die Ausnutzung (Nötigung) wäre dies nicht möglich.


Wenn du deinen Bäcker drohst, dass er nur das geld bekommt wenn er dir 2 Brötchen extra gibt oder er sich auf etwas gefasst machen soll wenn er jetzt dein geld nimmt dann ist dies ebenfalls nötigung. Natürlich.



PS:

Die Frage vom Fragesteller ist eh nur rein theoretisch zu sehen. Denn kein Pedo würde zur Polizei gehen und sagen: "Hey ich habe 20 Euro an dieses Minderjährige Mädchen geschickt um Nackfotos zu bekommen. Allerdings ist sie nun mit den 20 Euro verschwunden und ich habe keine Bilder erhalten"



du machst sozusagen ein Geschäft, was illegal ist, wie im Darknet wo man gegen Bezahlung sowas bekommt.

Du versprichst ihm ja was aber er bekommt nichts dafür. Wie im laden wenn die kasse das geld nimmt aber du keine ware kriegst - würdest du doch blöd finden, oder?

Natürlich kann er dich nicht anzeigen weil auch das was er will strafbar ist und er nicht will das das rauskommt.

Man sollte es aber besser totzdem nicht machen, vielleicht lässt der sich was einfallen um an dich ranzukommen... man weiß ja nie wer das genau ist.