Europäische Krankenversicherungen

4 Antworten

ich habe kürzlich (notgedrungen) eine Europäische Krankenversicherung abgeschlossen, da meine PKV mich (zu Unrecht / Verfahren läuft) wg. einer vorvertraglichen Anzeigenverletzung gekündigt hat und mich weder die Gesetzliche noch eine andere PKV Versichern wollte

Da passt etwas nicht - wir haben in Deutschland eine Krankenpflichtversicherung und somit muss entweder die GKV oder die PKV den Versicherungsschutz bestätigen.

Allerdings fehlen einige Informationen: z.B. welche vorvertragliche Anzeigenverletzung hat dir denn der Versicherer vorgeworfen ? Wann begann bei diesem Versicherer die Krankenversicherung ? Wie war man davor versichert - GKV - PKV.

visdp 
Fragesteller
 02.02.2015, 14:00

Danke für die Antwort. Die PKV wirft mir vor eine chronische Erkrankung verschwiegen zu haben. Diese Krankheit existiert aber nicht. Die PKV hat ganz einfach aus verschiedenen Beschwerden, von denen allerdings keine chronisch ist, ein Krankheitsbild "kreiert". Daher obliegt dieser Fall ja nun auch einem Gericht. Mein Anwalt wiederum hat vergessen mir mitzuteilen, dass ich mich neu versichern müsse, da er der Auffassung ist, dass ich ja, nach positivem Verfahrensausgang versichert war (die Anschuldigungen der PKV werden zurück gewiesen). Verliere ich allerdings, hätte ich 1 Jahr keine Versicherung gehabt und muss nachzahlen (so um die 600€/Monat). Daher wollte ich mich absichern und eine neue Versicherung abschließen. Die Gesetzliche sagt "nö", weil ich ja aus einer privaten komme und die PKV's wollen nicht, da das Verfahren noch aus steht. Daher habe ich dann die europäische gewählt nachdem ich einen Bericht bei Focus gelesen habe (Google: europäische Krankenversicherung Focus). Diese verspricht so einiges & ist günstig. Ich habe leider nur noch von keiner Praxiserfahrung gehört, daher mein Beitrag.

Apolon  02.02.2015, 14:17
@visdp
Die PKV wirft mir vor eine chronische Erkrankung verschwiegen zu haben. Diese Krankheit existiert aber nicht

Sinnvoll wäre dann gewesen, dass man einen entsprechenden Facharzt aufsucht - sich untersuchen lässt hinsichtlich der bisherigen Beschwerden und ein entsprechendes Gutachten erstellen lässt.

Hier kann dann auch der Versicherungsmakler oder -Vermittler weiterhelfen.

Verliere ich allerdings, ?

Also ist man sich noch nicht sicher, ob nicht doch eine chronische Erkrankung vorliegt.

wurde schon ein ärztliches Gutachten in auftrag gegeben ?

Bei der europäischen Krankenversicherung (Morgan Price) war das allerdings kein Problem. Die Versicherung verspricht einen ähnlichen Leistungsumfang wie jede andere gesetzliche Versicherung in Deutschland auch

Wie kommst Du auf diese Vermutung ? Hast Du dir schon einmal die Versicherungsbedingungen durchgelesen ?

In meinen Augen ist dies eine Mogelpackung, wo man mit Recht Angst haben darf ob überhaupt Leistungen bezahlt werden bzw. wieviel Eigenanteil man bei jeder Behandlung hinzuschießen darf.

Ein weiterer Hinweis in jungen Jahren preiswert und im Alter immer teurer überlesen wohl die meisten. Es gibt keine Altersrückstellungen. Wenn mal eine Beitragszahlung ausbleibt hat der Versicherer das Recht den Vertrag sofort zu kündigen.

Anspruch auf einen Wechsel in einen anderen günstigeren Tarif besteht nicht.

Nachfolgende Internet-Seite sagt schon alles aus.

http://www.der-kvprofi.de/veroeffentlichungen/baustelle-pkv/baustelle-pkv-spiel-mit-dem-feuer.html

Beiträge werden wie eine Sachversicherung kalkuliert - günstiger Beitrag in jungen Jahren und im Alter mit 75 darf man dann vergleichbar zu einer deutschen PKV-Versicherung das doppelte zahlen.

Kann nur sagen - Finger weg und schnellstens versuchen wieder in eine deutsche GKV oder PKV zu kommen.

Bitte auch beachten, wir haben in Deutschland eine Krankenpflichtversicherung und auch eine Pflegepflichtversicherung.

Diese Beträge sind auch nachzuzahlen, wenn keine besteht.

die Gedanken macht man sich bevor man etwas abschließt!

visdp 
Fragesteller
 01.02.2015, 22:01

Das war zwar keine Antwort, die etwas sinnvolles zum Thema beiträgt aber danke Ihnen für diesen erzieherischen Rat. Ich schreib es mir hinter die Ohren und gelobe Besserung. Darüber hinaus wünsche ich weiterhin viel Spaß beim lesen & kommentieren von Beiträgen, auf die Sie offenbar keine hilfreiche Antwort haben und freue mich weiterhin auf nette und hilfreiche Beiträge.

Hallo,

eine Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht. Nach § 151 SGB XI kann bei fehlender Pflegeversicherung ein Bußgeld verhängt werden:

http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Abteilungen-Sachgebiete.aspx?view=~/custom/orgdata/default&orgid=7f043ed0-45d9-438d-8600-fc53768a441b

Gruß

RHW

RHWWW  02.02.2015, 21:32

Wurde in den Gesundheitsfragen der dt. privaten Krankenversicherung nur nach chron. Erkrankungen gefragt? Das wäre sehr ungewöhnlich!