Freiwillig abschieben lassen?

2 Antworten

Das klingt aber unverständlich wenn nicht gar böse, wenn ein Vater seine eigene Familie abschieben lassen will.

Natürlich kann ein Vater eine Abschiebung nicht veranlassen. Es ist immer Angelegenheit des Ausländeramtes, ob eine Abschiebung verfügt wird. Allerdings würde ich mal prüfen, ob und an welche Bedingungen die Aufenthaltserlaubnis geknüpft ist und mich ggf. rechtlich beraten lassen.

Es ist ein komplexes Thema. Ich würde als Sohn so schnell wie möglich mich um einen Arbeitsplatz (Vollzeitbeschäftigung) oder Ausbildungsplatz kümmern. Es gibt seit Januar 2020 ein neues Gesetz, Beschäftigungsduldung, nach dem eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erreicht wird, wenn man folgende Punkte erfüllt:

1.     Beschäftigungsduldung

Ausreisepflichtige Ausländer und ihre Ehegatten bzw. Lebenspartner erhalten künftig regelmäßig eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate und damit einen sicheren Aufenthaltsstatus, wenn u.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

·        Einreise in das Bundesgebiet vor dem Stichtag 1. August 2018

·        Identität geklärt

·        Besitz einer Duldung seit mindestens 12 Monaten

·        Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Umfang von mindestens 35 Wochenstunden (Alleinerziehende: 20 Wochenstunden) seit mindestens 18 Monaten

·        Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts

·        Vorliegen hinreichender mündlicher Kenntnisse der deutschen Sprache

·        Keine Verurteilung wegen einer im Bundesgebiet vorsätzlich begangenen Straftat (mit Ausnahme von Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können)

·        Keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen

·        Grundsätzlich erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses, wenn eine Teilnahmepflicht besteht

·        Tatsächlicher Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder 

Die in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem Ausländer lebenden minderjährigen ledigen Kinder erhalten ebenfalls eine Duldung für den gleichen Zeitraum. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet, d.h. Anträge können längstens bis zu diesem Datum gestellt werden.

 

2. Ausbildungsduldung

Die bestehenden Regelungen zur Ausbildungsduldung wurden überarbeitet. Die Ausbildungsduldung kann zukünftig auch für eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Assistenz- und Helferberuf erteilt werden, wenn im Anschluss eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf absolviert werden soll und hierfür eine Ausbildungszusage vorliegt. Für künftige Ausbildungsduldungen wird eine Wartefrist von drei Monaten nach Ablehnung des Asylantrags eingeführt. Für Ausländer, die vor dem 1. Januar 2017 in das Bundesgebiet eingereist sind, wird allerdings bis Oktober 2020 (also für die nächsten beiden Ausbildungsjahrgänge) auf den dreimonatigen Vorbesitz einer Duldung verzichtet. Wie bei einer Beschäftigungsduldung muss auch für die Erteilung einer Ausbildungsduldung die Identität des Ausländers geklärt sein. Zusätzlich zu den bereits nach geltendem Recht bestehenden Versagungsgründen wird die Ausbildungsduldung künftig Ausländern versagt, die Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen haben.

polaritaet  08.04.2021, 14:00

Halbes Buch, wer ließt?

Silicium58  08.04.2021, 14:05
@polaritaet

Wenn du jemals wieder einen Ausländer faken willst, benutze keine Umlaute.

Silicium58  08.04.2021, 14:03

Nordlicht979

Wie viel Zeit du für ein spammendes Wegwerf-Fake verschwendet hast, das hier urdeutsch einen stammelnden Araber mimen will.

Ich kenne auch so einen Vater, der seinem Sohn damit drohte, um ihn dazu zu bringen, dass er das macht, was der Vater will. Gruselig. Du solltest dich gut vor ihm schützen. Rechtlich und vor allem auch emotional.