Wieviel darf mein Sohn verdienen damit ich noch Kindergeld bekomme?

5 Antworten

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Bereits seit 2012 spielt das Einkommen für den Kindergeldanspruch keine Rolle mehr:

Keine abgeschlossene Berufsausbildung/kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Näheres in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
Von Experte isomatte bestätigt

Der Sohn kann unbegrenzt hinzuverdienen, da die Einkommensgrenzen bereits in 2012 ganz abgeschafft wurden für den Kindergeldanspruch. Er muß nur eine dieser Voraussetzungen erfüllen für einen Kindergeldanspruch laut "Merkblatt Kindergeld":

Bild zum Beitrag

Näheres im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Geld, Kindergeld)

es gibt seit einigen Jahren keine Einkommensgrenzen mehr

damit es für ihn auch nach 18 noch Kindergeld gibt muss er sich in einer Berufsausbildung befinden bzw auf der (aktiven) suche nach einer Ausbildung sein. Dann gibt es bis 25 Kindergeld. Oder bis 21 wenn er abrbeitlos ist und auch Arbeitssuchend gemeldet ist

Darf er während dieser Suche einem Job nachgehen?

@verreisterNutzer

Grundsätzlich schon. Es besteht dann nur schnell der Verdacht, das er nicht ernsthaft und tatsächlich auf ausbildungssuche ist. Je nach dem wie viel er arbeitet. Ein kleiner Nebenjob den man auch als Schüler oder neben der Ausbildung machen könnte wäre unproblematisch. Wenn er aber zb Vollzeit arbeitet kann das schwierig werden.
Bewahre also vorsichtshalber jede Bewerbung, Einladungen zu Vorstellungsgespräche, Absagen oder besuche der bei Berufsberatung etc auf

Für das Kindergeld gibt es schon seit dem 01.01.2012 keine Einkommensgrenze mehr, daran kann es also nicht mehr scheitern.