Frauenarztbesuch als Privatversicherte

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechnung geht an deine Eltern, da steht u.a. Kontrazeption drauf.

Bei Privatpatienten wird nach der einschlägigen Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sowie nach dem Prinzip abgerechnet, dass der Patient eine Rechnung erhält, diese dann selbst gegenüber dem behandelnden Arzt begleicht und anschließend bei seiner privaten Krankenkasse einreicht, die den entsprechenden Rechnungsbetrag auf das Konto des Versicherten erstattet. Sicherlich können Sie sich diese Rechnung in der Praxis aushändigen lassen und darum bitten, dass keine Post zu Ihren Eltern geschickt wird. Das Problem dürfte dann nur sein, dass Sie diese Rechnung auch selbst begleichen müssten, da die Versicherung den Rechnungsbetrag wohl in jedem Fall auf das Konto Ihrer Eltern erstatten wird. Außerdem übernehmen auch die privaten Krankenkassen bis zum 20. Lebensjahr die Kosten für die Pille. Auch diese Kosten sind voll erstattungsfähig. Die Gesamtkosten für eine Beratung und Untersuchung inkl. Pille können sich schnell auf ca. 300 Euro belaufen. Es ist daher in jedem Fall angebracht, vorher das Gespräch mit den Eltern zu suchen. Es ist doch vorbildlich, dass Sie sich selbst Gedanken über die Verhütung machen.

malennachzahlen 
Fragesteller
 27.04.2014, 13:19

Also meine Eltern bekommen die Rechnung, aber die Versicherung zahlt alles bis zum 20. Lebensjahr. Richtig?

RHWWW  27.04.2014, 20:20
@malennachzahlen

Was die Privatversicherung bezahlt, hängt von dem abgeschlossenen Tarif ab. Das kann man nicht allgemein sagen!!

malennachzahlen 
Fragesteller
 27.04.2014, 17:48

Vielen Dank für die Infos.

malennachzahlen 
Fragesteller
 28.04.2014, 17:16

Und wo kann ich das finden bzw lesen?

medflo  28.04.2014, 19:08
@malennachzahlen

In den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Gehen Sie aber davon aus, dass eine normale medizinische Versorgung hier umfassend abgesichert ist.

RHWWW  28.04.2014, 19:34
@medflo

In sehr vielen Verträgen der privaten Krankenversicherung sind nur die Untersuchungen bei Krankheit oder Krankheitsverdacht versichert. Eine Untersuchung zur Empfängnisverhütung hat damit nichts zu tun.

(1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen, b) in der Krankenhaustagegeldversicherung bei stationärer Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld. (2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung,

.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/mb-kk-2009/

Nach den Musterbedingungen gehören die Untersuchungen zur Empfängnisregelung und die Pille selber nicht zu den versicherten Leistungen. Aber jeder Tarif kann auch abweichend zu den Musterbedingungen formuliert sein.

medflo  28.04.2014, 19:45
@RHWWW

Es handelt sich dabei aber um die üblichen (halbjährlichen) Präventionsuntersuchungen, § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagesgeldversicherung (MB/KK 2009); Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Als in diesem Sinne gesetzlich eingeführt gelten sie, wenn und soweit der Gemeinsame Bundesausschuss hierzu Richtlinien erlassen hat, was hinsichtlich der Früherkennungsuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs auch der Fall ist. Ich habe in der Praxis noch keine Patientin erlebt, bei der diese Kosten durch die PKV nicht übernommen wurden. Hier ist sogar i.d.R. die erweiterte Krebsvorsorge durch den ThinPrep-PAP-Test mitversichert. Die Pille kann auf Basis dieser Untersuchungsergebnisse ohne Weiteres verordnet werden. Beim Präparat selbst kann es natürlich in der Tat Abweichungen geben.

RHWWW  28.04.2014, 20:04
@medflo
Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen

Die Krebsvorsorge ist erst ab dem 20. Geburtstag gesetzlich vorgesehen.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-510/RL_KFU_2010-12-16.pdf

-> § 6 Absatz 1

Selbstverständlich kann es Versicherungstarife geben, die das großzügiger geregelt haben. Wenn man den Tarif nicht kennt, kann man sich aber nicht darauf verlassen!

RHWWW  28.04.2014, 20:09
@RHWWW

Ich habe auch schon von Fällen gehört, in denen es mehrfach erstattet wurde und es dann beim 4. Mal von der Versicherung mit den zitierten Begründungen abgelehnt wurde.

medflo  28.04.2014, 20:20
@RHWWW

Ich bin leider kein Versicherungsfachmann, deshalb schenke ich den Ausführungen gerne Glauben. Ich kann nur sagen, dass ich in der Praxis noch keinen Fall einer privat versicherten Patientin erlebt habe, bei der diese Kosten nicht durch die PKV übernommen worden sind - Ausnahmefälle kann es natürlich geben. Für die Fragestellerin kann man hier aber zur Beruhigung hinzufügen, dass sich die Kosten für die Pille selbst je nach Präparat auf ca. 30 Euro pro Halbjahr belaufen. Falls keine langfristige hormonelle Verhütung erwünscht ist, könnte man hier evtl. auch die GyneFix-Kupferkette empfehlen, die über einen Zeitraum von 5 Jahren einen genau so sicheren Schutz wie die Pille liefert. Diese Kosten werden bei jungen Patientinnen auch in den meisten Fällen von der PKV übernommen. Weiteres Infos dazu unter www.verhueten-gynefix.de

malennachzahlen 
Fragesteller
 28.04.2014, 20:15

ich werde einfach auf meine eltern darauf zu gehen. die werden das schon wissen. aber danke.

malennachzahlen 
Fragesteller
 28.04.2014, 21:01

Oh, von einer Kupferkette hab ich ja noch gar nicht gehört. Aber danke für die Info.

Hallo,

wenn man zum Frauenarzt geht, ist man dort Privatpatient. Der Arzt entscheidet, ob er aufgrund des Alters eine Behandlung/Untersuchung vornimmt. Er schickt die Rechnung direkt an die Eltern oder gibt die Rechnung mit (ggf. möchte er auch sofort Geld sehen).

Nur die Eltern können diese Rechnung bei der Privatversicherung einreichen. Es gibt Tarife, bei denen diese Leistungen abgesichert sind, und Tarife, bei denen es nicht dazu gehört. Ggf. gilt im Tarif ein Selbstbehalt (jährlicher Betrag, bis zu dem nichts erstattet wird - ggf. auch pro Person).

Wenn die Eltern als Beamte bei der Bahn oder Post/PTelekom arbeiten/gearbeitet haben, gibt es ggf. Sonderregelungen (PostBeaKK oder KVB).

Gruß

RHW

malennachzahlen 
Fragesteller
 27.04.2014, 20:26

gut zu wissen. vielen dank.

RHWWW  28.04.2014, 17:33
@RHWWW

Die Einzelheiten des Tarifs kann man in den Anlagen zum Vertrag nachlesen.

Sonst den Versicherungsvertreter/-makler der Familie kontaktieren und ihn konkret fragen oder die Einzelheiten zum Bereich ärztliche Behandlung/Untersuchung zuschicken lassen. Was zählt als Erkrankung? Wann werden die Arztkosten ohne das Vorliegen einer Erkrankung bezahlt? Positive Zusagen am besten schriftlich geben lassen.

HI,

also, deine Eltern müssen es nicht unbedingt mitbekommen, ich bin in einer "Beamtenprivatkasse" (famk) und die schicken mir immer nur eine Rechnung, wenn sie es nicht komplett übernehmen aber ich klaube so Sachen werden meistens komplett übernommen.

Mfg

malennachzahlen 
Fragesteller
 27.04.2014, 10:55

Okay. Danke für die Info :)

du fragst deine mama, wie DU versichert bist. privatversicherung sind die kinder nicht mit versichert. dann gehst du mit ihr und ihrer karte zum arzt. rechnung kriegen deine eltern, pille muss dein freund und du zahlen. icch hoffe, dein freund hat sich schon längst bei deinen eltern vorgestellt, und sie sind einverstanden. - pille bedeutet, du hast NICHTS mehr: kein eidsprung, keine periode, kein bauchweh - nichts. nimmmst du sie jeden tag, blutest du auch nicht mehr.

schwabinggirl  27.04.2014, 10:37

für weitere fragen bin ich immer gerne ansprechbar.

malennachzahlen 
Fragesteller
 27.04.2014, 10:54

ich bin privatversichert über meinen dad. und wie sprech ich sie am besten darauf an? also meine eltern kennen ihn, ja. aber über verhütung hab ich mit ihnen noch nicht geredet, zumindest nicht in verbindung mit der beziehung zu meinem freund.

aber gibt es nicht eine zeit, in der man die pille nicht nehmen soll also art pause?

ich komme gerne darauf zurück, danke.