Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung?
Ich befinde mich zur Zeit in einer Steuerprüfung.
Ich habe an verschiedenen private Bildungsträgern freiberufliche Dozenten als Nachunternehmer eingesetzt. Alle Bildungsträger haben von den jeweiligen Landesbehörden eine Umsatzsteuerbefreiung bestätigt bekommen.
Somit habe ich mich auf den §4 Nr. 21 a u. b berufen und die Rechnungen an die Bildungsträger gestellt. Die freiberuflichen Dozenten, die ich unmittelbar an den Bildungsträgern als Nachunternehmer eingesetzt habe haben mir demnach, nach §4 Nr. 21 b die Rechnungen geschrieben.
Das Finanzamt beruft sich jetzt auf ein Urteil vom 23.08.2007 des BFH, dass die abgerechneten Unterrichtsleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, sofern diese nicht selbst erbracht worden sind.
In dem UStG §4 Nr. 21 steht nicht, dass ich die Unterrichtsleistung an einen weiteren Dozenten nicht weitergeben darf. Sondern nur das die Leistungen unmittelbar an den Bildungsträgern ausgeführt werden soll. Dieses ist auch erfolgt
Ich wollte online beim Bundesfinanzhof dieses Urteil nachlesen. Leider sind die Urteile nur 10 Jahre rückwirkend nachlesbar. Somit kann ich nicht Prüfen ob das Finanzamt mit dieser Begründung recht hat.
6 Antworten
21.a)die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,
aa)wenn sie als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder
bb)wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,
b)die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen;
Moooment: "....als Dozenten eingesetzt"????? Also quasi ein Vermittler gewesen? Wo steht im § 4 UStG, dass das Vermitteln von Dozenten von der USt befreit ist? Die Steuerbefreiung bezieht sich lediglich auf das Unterrichten. Was sagt denn der Steuerberater dazu?
Geiz ist halt nicht immer geil.....
Da wirst nicht nur Du ein Problem bekommen. Auch die Leistungen Deiner Sub-Unternehmer sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Das Thema ist aber wirklich uralt.
Ich würde mir mal lieber schnell nen kompetenten Steuerberater oder ggf. sogar Anwalt suchen.
Ich glaube nicht, dass du auf diese Frage in dieser Community eine brauchbare Antwort bekommst.
Hier sind halt gefühlt zu 90% gescheiterte Existenzen unterwegs, die "ALLES" wissen und um jedem Preis Recht behalten wollen. Sieht man schon daran, dass es meist persönlich wird, wenn diesen Leuten dann die Argumente ausgehen... ;)
Bei solchen Frage steckt der Teufel doch im Detail und wenn hier nicht gerade schon mal jemand zufällig das selbe Problem hatte wie du...
Anwälte und Ahnung von Steuern schließt sich zu 80% aus .....
Ja man sollte sich einen der 20% suchen, die sich damit auskennen - wie bei jedem juristischen Problem...
und hier bei Google findest du nichts dazu? Leider kann ich dir auch nicht weiter helfen, mein Einkommen ist so gering das ich keine Steuererklärung machen muß.
Es sind leider nur Kurzartikel zu dem Thema zu finden. Ob diese glaubhaft sind, ist fraglich.
Bei google findet man oft nur Antworten auf einfache Fragen. Bei so ausgefallen Dingen die auch nicht so oft vorkommen (und der Teufel liegt bei Gesetzen ja immer im Detail), sollte man lieber einen Juristen fragen... ;)
...aber der StB ist doch immer vieeel zu teuer...