Frage zur unselbständiger Zweigniederlassung... bezüglich Steuern etc.

1 Antwort

Als erstes musst du die Begriffe Zweigniederlassung und unselbständige Zweigstelle auseinander halten, denn das sind zwei verschiedene Dinge ! In eurem Fall wäre es eine unselbständige Zweigstelle, die du nicht beim Finanzamt, sondern beim Gewerbeamt in Stuttgart anmelden musst. Die Steuern zahlst du weiterhin beim Finanzamt deines Hauptsitzes.

Im Postkontakt mit Behörden solltest du unbedingt die Geschäftsadresse deines Hauptsitzes anführen. Bei anderem Schriftwechsel ist es (dank der Rechtsform GbR) egal, welche Adresse du angibst. Im Kundenkontakt kannst du also durchaus die stuttgarter Adresse angeben.