Frage zur Rechnungsadresse?

5 Antworten

Wenn das Finanzamt den Betreiber eines Portals überprüft, haben die Beamten auch Zugriff auf die Rechnungsdaten. Haben sie Zweifel an irgendeiner Rechnung, kann es passieren, dass sie sich an die Kunden des Portals wenden.

heurekaforyou  24.06.2021, 14:03
Haben sie Zweifel an irgendeiner Rechnung, kann es passieren, dass sie sich an die Kunden des Portals wenden.

Der Verbraucher als Hilfs-Sheriff der Steuerfahndung? Das ist doch wohl ein Scherz!

Kwalliteht  24.06.2021, 14:29
@heurekaforyou

Nein, nicht als Hilfssheriff. Als Zeuge.
Da kommt dann ein Brief in der Form: "Können Sie bestätigen, folgenden Kauf getätigt zu haben?"

heurekaforyou  24.06.2021, 17:27
@Kwalliteht

Als Zeuge.

Da kommt dann ein Brief in der Form: "Können Sie bestätigen, folgenden Kauf getätigt zu haben?"

Klar! Glaubst du auch noch an den Weihnachtsmann?

Wie viele Zeugen willst du denn da antanzen lassen?

Aber wir können das gerne zu Ende spinnen.

Das Finanzamt fragt:

"Können Sie bestätigen, folgenden Kauf getätigt zu haben?"

Der Zeuge antwortet:

"Nein, ich habe nichts dergleichen gekauft!!"

Und jetzt?

Warum sollte ein Händler behaupten Umsatz gemacht zu haben, wenn das nicht stimmt?

Schließlich muss der Umsatz versteuert werden.

Umsatz? NEIN! Umsatzsteuer? - JA!!

Vielleicht kannst du mal ein Beispiel recherchieren.

Das könnte mich ggf. überzeugen.

Woher nimmst du deine Kenntnisse?

Kwalliteht  24.06.2021, 18:11
@heurekaforyou

Eigentlich erwarten die Finanzbeamten in solchen Fällen sowas: "Ja klar, habe ich gekauft und per Kreditkarte bezahlt, ist auch alles gekommen. Nur der Rechnungsbetrag hat nicht ganz gestimmt, die hatten da einen Artikel auf der Rechnung vergessen. War mir aber egal, habe ja nichts verloren dadurch. Wegen einer solchen Kleinigkeit, die ich nirgendwo absetzen kann, mache ich mir doch keine Arbeit." Und schon ist die Falle für den Händler zu. Sowas kann natürlich wirklich mal passieren, wenn sich das aber häuft (und die Finanzbeamten fragen da nicht nur einen Kunden), dann wird es eng für den Händler.

Wenn du etwas an Endverbrauer lieferst, schmeißt der ja anschließend die Rechnung weg.

Wenn du natürlich Leute belieferst, die dann die Eingangsrechnung als Kosten absetzen können, erscheint das beim Finanzamt und kann Nachfragen auslösen

Nein.

Der Händler muss es sogar angeben wohin er was verkauft hat und wieviel.

FordPrefect  24.06.2021, 12:43

Unsinn.

Der Verkäufer muss seine Ausgangs- wie Eingansrechnungen 10 Jahre lang ab Beginn der Verjährungsfrist für steuerliche Prüfzwecke aufbewahren. Nicht mehr und nicht weniger.

Bokken  24.06.2021, 12:56
@FordPrefect

Bei der Steuer muss er es angeben. Hatte mal ein Nebengewerbe da musste ich auch alles angeben. Einnahmen usw. Wenn dann vielleicht das Finanzamt der Meinung ist das man zuviel Arbeitsmaterial absetzt kann man schnell Probleme bekommen.

FordPrefect  24.06.2021, 15:28
@Bokken
Bei der Steuer muss er es angeben.

Nein. In der EStE bzw. in der Anlage EÜR wird die Summe der Einnahmen angegeben. Rechnungen bekomnt das FA nur zu sehen, wenn es sie explizit anfordert; Belege sind mit der EStE sowie der Anlage EÜR ja gerade nicht einzureichen.

Hatte mal ein Nebengewerbe da musste ich auch alles angeben.

Nein. Man gibt die Anlage EÜR zusammen mit der EStE ab, und zwar beleglos. Wenn das bei dir nicht der Fall war, handelte es sich entweder um einen Steuerfall vor Einführung der Elektronischen Steuererklärung (Abgabe in Papierform), oder deine Steuererklärung war in sich nicht schlüssig. In solchen Fällenkann das FA eine Aufstellung der Ausgangsrechnungen zu Prüfzwecken anfordern bzw. gleich eine Steuerprüfung durchführen. Aber ansonsten sind Rechnungen einfach nur aufzubewahren.

Bokken  24.06.2021, 15:31
@FordPrefect

Ok, ja mein Nebengewerbe hatte ich vor längerer Zeit. Kann schon sein das es da noch anders war.

Gespeichert wird nichts. Allerdings wäre er theoretisch möglich, die Dokumente der letzten 10 Jahre bei einer Steuerprüfung einzusehen.